Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

    Online-Dienste

    Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten

    ID: L100039_285369693

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    Sprache

    Deutsch

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    Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (DIN A4)

    ID: L100039_285369692

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    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Wittlich-Land - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Kurfürstenstr. 1

    54516 Wittlich

    Gebäude: Rathaus

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Montag 07:30 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 07:30 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 13:00 Uhr Bürgerbüro Manderscheid Montag geschlossen Dienstag geschlossen Mittwoch 09:00 Uhr - 12:30 Uhr 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag

    Kontakt

    Fax: 06571 107-155

    Telefon Festnetz: 06571 107-0

    E-Mail: info@vg-wittlich-land.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Mitzubringen sind:

    • Bestätigung des Wohnungsgebers
    • Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
    • Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
    • Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Hauptwohnsitz, Wohnung, Wohnsitz, anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de