Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Online-Dienst
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Wittlich - Stadtverwaltung Wittlich
Aktuelles
Wittlich gehört als kreisangehörige Stadt zum Landkreis Bernkastel-Wittlich.
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1520
54505 Wittlich
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nadine Berens
Hausanschrift
E-Mail: einwohnermeldewesen@stadt.wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 17-1145
Fax: 06571 17-2145
Frau Andrea Daus
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06571 17-1144
Fax: 06571 17-2144
E-Mail: einwohnermeldewesen@stadt.wittlich.de
E-Mail: wahlen@stadt.wittlich.de
Internet
Stadt Wittlich - Fachbereich I
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Daus
Hausanschrift
E-Mail: einwohnermeldewesen@stadt.wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 17-1144
Fax: 06571 17-2144
E-Mail: wahlen@stadt.wittlich.de
Frau Nadine Berens
Hausanschrift
E-Mail: einwohnermeldewesen@stadt.wittlich.de
Fax: 06571 17-2145
Telefon Festnetz: 06571 17-1145
Internet
Stadt Wittlich - Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 13.06.2022
Stichwörter
anmelden, Wohnsitz, Wohnung, Hauptwohnsitz