Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 2 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heike Dräger
Hausanschrift
Fax: 02661 6268-201
Telefon Festnetz: 02661 6268-284
E-Mail: Heike.Draeger@bad-marienberg.de
Frau Sabine Lichtenthäler
Herr Daniel Luck
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02661 6268-282
Fax: 02661 6268-201
E-Mail: daniel.luck@bad-marienberg.de
Frau Jennifer Müller
Frau Karin Nusch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02661 6268-283
Fax: 02661 6268-201
E-Mail: Karin.Nusch@bad-marienberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.06.2022
Stichwörter
Hauptwohnsitz, Wohnung, Wohnsitz, anmelden