Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Online-Dienst
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 2 - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Renate Grün
Besucheranschrift
Fax: 02661 6268-201
E-Mail: renate.gruen@bad-marienberg.de
Telefon Festnetz: 02661 6268-280
Herr Daniel Luck
Besucheranschrift
E-Mail: daniel.luck@bad-marienberg.de
Fax: 02661 6268-201
Telefon Festnetz: 02661 6268-282
Frau Heike Dräger
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02661 6268-284
E-Mail: Heike.Draeger@bad-marienberg.de
Fax: 02661 6268-201
Frau Sabine Lichtenthäler
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02661 6268-285
E-Mail: Sabine.Lichtenthaeler@bad-marienberg.de
Fax: 02661 6268-201
Herr Christoph Schütz
Besucheranschrift
E-Mail: christoph.schuetz@bad-marienberg.de
Telefon Festnetz: 02661 6268-286
Fax: 02661 6268-201
Frau Karin Nusch
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02661 6268-283
Fax: 02661 6268-201
E-Mail: Karin.Nusch@bad-marienberg.de
Frau Jennifer Müller
Besucheranschrift
E-Mail: Jennifer.Mueller@bad-marienberg.de
Fax: 02661 6268-201
Telefon Festnetz: 02661 6268-281
Internet
erforderliche Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 13.06.2022
Stichwörter
Wohnsitz, Hauptwohnsitz, Wohnung, anmelden