Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Online-Dienst
Neues Zuhause? Jetzt online anmelden!
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Hinweise für Kirchberg (Hunsrück): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Kirchberg
Die digitale Anmeldung ist möglich!!!
Folgende Voraussetzungen für die digitale Anmeldung sind erforderlich:
- Sie verfügen über einen Personalausweis oder eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
- Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle (die neuesten Modelle verfügen über eine NFC-Schnittstelle)
- Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Handy installiert und auch aktiviert
- Sie haben ein Nutzerkonto – BundID – die Registrierung erfolgt unter https://id.bund.de
- Sofern Sie in eine Mietwohnung ziehen, wird auch die Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Diese kann in dem Prozess digital hochgeladen werden.
- Sie ziehen innerhalb der Verbandsgemeinde Kirchberg um oder ziehen neu in die Verbandsgemeinde Kirchberg
Unter folgendem Link können Sie sich digital anmelden:
Die digitale Anmeldung ist möglich!!!
Folgende Voraussetzungen für die digitale Anmeldung sind erforderlich:
- Sie verfügen über einen Personalausweis oder eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
- Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle (die neuesten Modelle verfügen über eine NFC-Schnittstelle)
- Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Handy installiert und auch aktiviert
- Sie haben ein Nutzerkonto - BundID - die Registrierung erfolgt unter https://id.bund.de
- Sofern Sie in eine Mietwohnung ziehen, wird auch die Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Diese kann in dem Prozess digital hochgeladen werden.
- Sie ziehen innerhalb der Verbandsgemeinde Kirchberg um oder ziehen neu in die Verbandsgemeinde Kirchberg
Unter folgendem Link können Sie sich digital anmelden:
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herrn Matthias Klee (Einwohnermeldeamt)
Internet
erforderliche Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Hinweise für Kirchberg (Hunsrück): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Kirchberg
Folgende Voraussetzungen für die digitale Anmeldung sind erforderlich:
- Sie verfügen über einen Personalausweis oder eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
- Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle (die neuesten Modelle verfügen über eine NFC-Schnittstelle)
- Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Handy installiert und auch aktiviert
- Sie haben ein Nutzerkonto – BundID – die Registrierung erfolgt unter https://id.bund.de
- Sofern Sie in eine Mietwohnung ziehen, wird auch die Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Diese kann in dem Prozess digital hochgeladen werden.
- Sie ziehen innerhalb der Verbandsgemeinde Kirchberg um oder ziehen neu in die Verbandsgemeinde Kirchberg
Sie können Ihre Familienmitglieder ebenfalls mit ihrem Zugang zu dem digitalen Prozess mit ummelden.
Nachfolgend der Link für die Wohnsitzanmeldung:
Folgende Voraussetzungen für die digitale Anmeldung sind erforderlich:
- Sie verfügen über einen Personalausweis oder eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
- Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle (die neuesten Modelle verfügen über eine NFC-Schnittstelle)
- Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Handy installiert und auch aktiviert
- Sie haben ein Nutzerkonto - BundID - die Registrierung erfolgt unter https://id.bund.de
- Sofern Sie in eine Mietwohnung ziehen, wird auch die Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Diese kann in dem Prozess digital hochgeladen werden.
- Sie ziehen innerhalb der Verbandsgemeinde Kirchberg um oder ziehen neu in die Verbandsgemeinde Kirchberg
Sie können Ihre Familienmitglieder ebenfalls mit ihrem Zugang zu dem digitalen Prozess mit ummelden.
Nachfolgend der Link für die Wohnsitzanmeldung:
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 13.06.2022
Stichwörter
Wohnsitz, Hauptwohnsitz, Wohnung, anmelden