Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

    Online-Dienst

    Neues Zuhause? Jetzt online anmelden!

    ID: L100039_285709287

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2024 (von: Webservice, VG_Kirchberg)

    Technisch geändert am 27.09.2024 (von: Webservice, VG_Kirchberg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Hinweise für Kirchberg (Hunsrück): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Kirchberg

    Die digitale Anmeldung ist möglich!!!

    Folgende Voraussetzungen für die digitale Anmeldung sind erforderlich:

    • Sie verfügen über einen Personalausweis oder eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
    • Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle (die neuesten Modelle verfügen über eine NFC-Schnittstelle)
    • Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Handy installiert und auch aktiviert
    • Sie haben ein Nutzerkonto – BundID – die Registrierung erfolgt unter https://id.bund.de 
    • Sofern Sie in eine Mietwohnung ziehen, wird auch die Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Diese kann in dem Prozess digital hochgeladen werden.
    • Sie ziehen innerhalb der Verbandsgemeinde Kirchberg um oder ziehen neu in die Verbandsgemeinde Kirchberg

    Unter folgendem Link können Sie sich digital anmelden:

    Die digitale Anmeldung ist möglich!!!

    Folgende Voraussetzungen für die digitale Anmeldung sind erforderlich:

    • Sie verfügen über einen Personalausweis oder eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
    • Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle (die neuesten Modelle verfügen über eine NFC-Schnittstelle)
    • Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Handy installiert und auch aktiviert
    • Sie haben ein Nutzerkonto - BundID - die Registrierung erfolgt unter https://id.bund.de 
    • Sofern Sie in eine Mietwohnung ziehen, wird auch die Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Diese kann in dem Prozess digital hochgeladen werden.
    • Sie ziehen innerhalb der Verbandsgemeinde Kirchberg um oder ziehen neu in die Verbandsgemeinde Kirchberg

    Unter folgendem Link können Sie sich digital anmelden:

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) - Fachbereich 4 - Bürgerdienste

    Adresse

    Besucheranschrift

    Marktplatz 5

    55481 Kirchberg (Hunsrück)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@kirchberg-hunsrueck.de

    Telefon Festnetz: 06763 910-0

    Fax: 06763 910-429

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2021 (von: Webservice, VG_Kirchberg)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, VG_Kirchberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Mitzubringen sind:

    • Bestätigung des Wohnungsgebers
    • Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
    • Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
    • Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde

    Hinweise für Kirchberg (Hunsrück): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Kirchberg

    Folgende Voraussetzungen für die digitale Anmeldung sind erforderlich:

    • Sie verfügen über einen Personalausweis oder eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
    • Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle (die neuesten Modelle verfügen über eine NFC-Schnittstelle)
    • Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Handy installiert und auch aktiviert
    • Sie haben ein Nutzerkonto – BundID – die Registrierung erfolgt unter https://id.bund.de 
    • Sofern Sie in eine Mietwohnung ziehen, wird auch die Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Diese kann in dem Prozess digital hochgeladen werden.
    • Sie ziehen innerhalb der Verbandsgemeinde Kirchberg um oder ziehen neu in die Verbandsgemeinde Kirchberg

    Sie können Ihre Familienmitglieder ebenfalls mit ihrem Zugang zu dem digitalen Prozess mit ummelden.

    Nachfolgend der Link für die Wohnsitzanmeldung:

    Folgende Voraussetzungen für die digitale Anmeldung sind erforderlich:

    • Sie verfügen über einen Personalausweis oder eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
    • Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle (die neuesten Modelle verfügen über eine NFC-Schnittstelle)
    • Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Handy installiert und auch aktiviert
    • Sie haben ein Nutzerkonto - BundID - die Registrierung erfolgt unter https://id.bund.de 
    • Sofern Sie in eine Mietwohnung ziehen, wird auch die Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Diese kann in dem Prozess digital hochgeladen werden.
    • Sie ziehen innerhalb der Verbandsgemeinde Kirchberg um oder ziehen neu in die Verbandsgemeinde Kirchberg

    Sie können Ihre Familienmitglieder ebenfalls mit ihrem Zugang zu dem digitalen Prozess mit ummelden.

    Nachfolgend der Link für die Wohnsitzanmeldung:

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 13.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnsitz, Hauptwohnsitz, Wohnung, anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)