Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Hinweise für Pellenz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Pellenz
Elektronische Wohnsitzanmeldung auch bei der VG Pellenz ab November 2024 möglich.
Das Angebot ist eine bequeme und flexible Alternative zum Behördengang und erleichtert die Formalitäten nach dem Umzug. Hierfür sind ein Smartphone mit der kostenlosen AusweisApp, ein behördliches Nutzerkonto, wie die BundID sowie ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion erforderlich. Wer diese noch nicht aktiviert hat, kann dies im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde nachholen.
Elektronische Wohnsitzanmeldung auch bei der VG Pellenz ab November 2024 möglich.
Das Angebot ist eine bequeme und flexible Alternative zum Behördengang und erleichtert die Formalitäten nach dem Umzug. Hierfür sind ein Smartphone mit der kostenlosen AusweisApp, ein behördliches Nutzerkonto, wie die BundID sowie ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion erforderlich. Wer diese noch nicht aktiviert hat, kann dies im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde nachholen.
Online-Dienst
Wohnsitzanmeldung digital
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Pellenz - Fachbereich 3.1 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montags bis Mittwochs von 08.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr, Freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jessica Roth
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1216
56632 Plaidt
Fax: +49 2632 299-660
E-Mail: buergerbuero@pellenz.de
Telefon Festnetz: +49 2632 299-313
Frau Monika Seul
Postfachadresse
Postfach 1216
56632 Plaidt
Hausanschrift
Fax: +49 2632 299-660
E-Mail: buergerbuero@pellenz.de
Telefon Festnetz: +49 2632 299-314
Frau Sarah Magnus
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1216
56632 Plaidt
E-Mail: buergerbuero@pellenz.de
Fax: +49 2632 299-660
Telefon Festnetz: +49 2632 299-312
Frau Ursula Laux
Postfachadresse
Postfach 1216
56632 Plaidt
Hausanschrift
Fax: +49 2632 299-660
E-Mail: buergerbuero@pellenz.de
Telefon Festnetz: +49 2632 299-313
Internet
erforderliche Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 13.06.2022
Stichwörter
anmelden, Wohnsitz, Wohnung, Hauptwohnsitz