Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
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Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (DIN A4)
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 2 Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@vg-nahe-glan.de
E-Mail: poststelle@vg-nahe-glan.de
E-Mail: standesamt@vg-nahe-glan.de
E-Mail: urkunden@vg-nahe-glan.de
Telefon Festnetz: 06751 81-0
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
Fax: 06751 81-2050
Kontaktperson
Frau Claudia Friederichs
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
E-Mail: claudia.friederichs@vg-nahe-glan.de
Fax: 06751 81-2050
Frau Martina Consentino
Hausanschrift
E-Mail: martina.consentino@vg-nahe-glan.de
Fax: 06751 81-2050
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
Frau Vera Barz
Frau Kerstin Schneider
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
E-Mail: kerstin.schneider@vg-nahe-glan.de
Fax: 06751 81-2050
Herr Falk Meier
Frau Melissa Euler
Frau Silke De Geyter-Höing
Internet
Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 2.1 Bürgerbüro Bad Sobernheim, Standesamt
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Vera Barz
Frau Martina Consentino
Hausanschrift
Fax: 06751 81-2050
E-Mail: martina.consentino@vg-nahe-glan.de
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
Frau Silke De Geyter-Höing
Herr Falk Meier
Frau Kerstin Schneider
Hausanschrift
E-Mail: kerstin.schneider@vg-nahe-glan.de
Fax: 06751 81-2050
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
Frau Melissa Euler
Internet
erforderliche Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 13.06.2022
Stichwörter
Wohnsitz, Hauptwohnsitz, Wohnung, anmelden