Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

    Online-Dienste

    Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten

    ID: L100039_285830694

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    Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (DIN A4)

    ID: L100039_285830693

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    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 2 Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Obertor 13

    55590 Meisenheim

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 6

    55566 Bad Sobernheim

    Öffnungszeiten

    * Öffnungszeiten Bürgerbüros Bad Sobernheim & Meisenheim * Online Terminreservierung Bürgerbüros * Öffnungszeiten Standesamt * Öffnungszeiten Sozialamt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06751 81-0

    Fax: 06751 81-2050

    Telefon Festnetz: 06751 81-2115

    E-Mail: urkunden@vg-nahe-glan.de

    E-Mail: standesamt@vg-nahe-glan.de

    E-Mail: poststelle@vg-nahe-glan.de

    E-Mail: buergerbuero@vg-nahe-glan.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 2.1 Bürgerbüro Bad Sobernheim, Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 11

    55566 Bad Sobernheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06751 81-0

    Fax: 06751 81-1050

    E-Mail: poststelle@vg-nahe-glan.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Mitzubringen sind:

    • Bestätigung des Wohnungsgebers
    • Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
    • Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
    • Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Hauptwohnsitz, Wohnung, Wohnsitz, anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de