Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Online-Dienste
Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (DIN A4)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Kreuznach - Ordnungs- und Sozialverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Donnerstag Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstagnachmittag: 14 bis 18 Uhr
Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
nachmittag: 14 bis 18 Uhr
Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
dfkfjkldjontag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstagnachmittag: 14 bis 18 Uhr
Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Ortspolizeibehörde, Bußgeld- und Gewerbeangelegenheiten, Einwohner- und Meldewesen, Pass- und Ausweiswesen, Brandschutz, Standesamt, Straßenverkehr, Landwirtschaft, Friedhofsverwaltung, Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Schulen, Kindergartenverwaltung, Rentenangelegenheiten, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Sportangelegenheiten
erforderliche Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 13.06.2022
Stichwörter
Wohnsitz, Hauptwohnsitz, Wohnung, anmelden