Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Online-Dienste
Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten
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Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (DIN A4)
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Brohltal - Bürgerbüro
Beschreibung
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gerlinde Baltes
Postanschrift
Kapellenstraße 12
56651 Niederzissen
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 02636 9740-100
Fax: 02636 80146
E-Mail: gerlinde.baltes@brohltal.de
Frau Stephanie Euler
Herr Dieter Schneider
Postanschrift
Kapellenstraße 12
56651 Niederzissen
Gebäude: Rathaus
Fax: 02636 80146
Telefon Festnetz: 02636 9740-100
E-Mail: dieter.schneider@brohltal.de
Frau Melanie Schüller
Postanschrift
Kapellenstraße 12
56651 Niederzissen
Fax: 02636 801-46
Telefon Festnetz: 02636 9740-100
E-Mail: melanie.schueller@brohltal.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.06.2022
Stichwörter
Hauptwohnsitz, Wohnung, Wohnsitz, anmelden