Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder

    Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen

    Unter Erfüllung bestimmter Vorraussetzungen kann Kindern von Ausländern eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

    Beschreibung

    Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und zudem 16 Jahre alt sind sowie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen.

    Online-Dienst

    Aufenthaltstitel - Niederlassungserlaubnis

    ID: L100039_286979478

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 30.07.2024 (von: Brenncke, Geesche)

    Technisch geändert am 02.08.2024 (von: Brenncke, Geesche)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Ordnung und Verkehr - Ordnung, Ausländerangelegenheiten, Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 1

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Der kinderwagen- und rollstuhlgerechte Zugang sowie entsprechende Parkplätze sind über die Hochstraße erreichbar.

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten [DE] Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen. Bitte sprechen Sie bei der Ausländerbehörde nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vor.     -with appointment only-

    Kontakt

    Fax: +49 2681 81-2301(Ausländerangelegenheiten)

    Fax: +49 2681 81-2390(Ordnungsamt)

    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2017 (von: Asbach, Jana Vivien)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Brenncke, Geesche)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Pass
    • 1 aktuelles biometrisches Passbild
    • Ausbildungsnachweis oder Einkommensnachweise
    • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
    • gemeinsame Vorsprache mit den sorgeberechtigten Eltern/Elternteil

    Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU sind:

    • schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
    • gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
    • Vollendung des 16. Lebensjahres
    • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
    • Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
    • ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
    • keine Straftaten

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.

    Kosten

    Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.

    für Volljährige: Gebühr 113.0 EUR

    für Minderjährige: Gebühr 55.0 EUR

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder

    für Volljährige: Gebühr 113.0 EUR

    für Minderjährige: Gebühr 55.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 12.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2020 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Jugendliche, Niederlassungserlaubnis, unbefristet, Kinder, Familiennachzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)