Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder

    Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen

    Unter Erfüllung bestimmter Vorraussetzungen kann Kindern von Ausländern eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

    Beschreibung

    Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und zudem 16 Jahre alt sind sowie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen.

    Online-Dienst

    Aufenthaltstitel - Niederlassungserlaubnis

    ID: L100039_286979478

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Ordnung und Verkehr - Ordnung, Ausländerangelegenheiten, Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 1

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten [DE] Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen. Bitte sprechen Sie bei der Ausländerbehörde nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vor. -with appointment only-

    Kontakt

    Fax: +49 2681 81-2301(Ausländerangelegenheiten)

    Fax: +49 2681 81-2390(Ordnungsamt)

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Pass
    • 1 aktuelles biometrisches Passbild
    • Ausbildungsnachweis oder Einkommensnachweise
    • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
    • gemeinsame Vorsprache mit den sorgeberechtigten Eltern/Elternteil

    Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU sind:

    • schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
    • gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
    • Vollendung des 16. Lebensjahres
    • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
    • Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
    • ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
    • keine Straftaten

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.

    Kosten

    Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.

    für Volljährige: Gebühr 113.00 EUR

    für Volljährige: Gebühr 113.00 EUR

    für Minderjährige: Gebühr 55.00 EUR

    für Minderjährige: Gebühr 55.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Familiennachzug, Jugendliche, unbefristet, Niederlassungserlaubnis, Kinder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English