Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
Sie haben eine Blaue Karte EU und arebiten seit 33 Monaten versicherungspflichtig in Deustchland? Dann können Sie eine unbefristeteNiederlassungserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt. Dafür müssen Sie
- seit mindestens 33 Monaten versicherungspflichtig arbeiten und
- über einfache Deutsch-Kenntnisse verfügen.
Die Frist beträgt nur 21 Monate, wenn Sie über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen.
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.05.51.02.01 allgemeine Ausländerbehörde
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Fax: 06132 7875199(Fax der Ausländerbehörde)
E-Mail: auslaenderbehoerde@mainz-bingen.de(E-Mail Adresse der Ausländerbehörde Mainz-Bingen)
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Einkommensnachweise
- Nachweise über Altersvorsorge
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
- Nachweis über den Bezug von sonstigen Leistungen (z.B. Kindergeld, Elterngeld, etc.)
- Nachweis über einfache bzw. ausreichende Deutschkenntnisse
- Erfolgreicher Abschluss des Tests „Leben in Deutschland“
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU sind:
- schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
- gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
- Besitz einer gültigen Blauen Karte EU
- mindestens 33 Monate Beschäftigung und einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
oder
- mindestens 21 Monate Beschäftigung und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Altersvorsorge (mindestens 33 bzw. 21 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen)
- gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
- ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
- keine Straftaten
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.
Kosten
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann. : Honorar 113.0 EUR
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann. : Honorar 113.0 EUR
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann. : Honorar 113.0 EUR
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Niederlassungserlaubnis Erteilung für Inhaber einer Blauen Karte EU
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann. : Honorar 113.0 EUR
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann. : Honorar 113.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 03.12.2020
Stichwörter
unbefristet, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis