Niederlassungserlaubnis Erteilung für Inhaber einer Blauen Karte EU

    Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen

    Sie haben eine Blaue Karte EU und arebiten seit 33 Monaten versicherungspflichtig in Deustchland? Dann können Sie eine unbefristeteNiederlassungserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt. Dafür müssen Sie

    • seit mindestens 33 Monaten versicherungspflichtig arbeiten und
    • über einfache Deutsch-Kenntnisse verfügen.

    Die Frist beträgt nur 21 Monate, wenn Sie über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)

    ID: L100039_291627487

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.

    Ansprechpartner

    00.00.KVMZ.05.51.02.01 allgemeine Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Rückert-Str. 11

    55218 Ingelheim am Rhein

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Kontakt

    Fax: 06132 7875199(Fax der Ausländerbehörde)

    Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)

    E-Mail: auslaenderbehoerde@mainz-bingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Pass
    • 1 aktuelles biometrisches Passbild
    • Einkommensnachweise
    • Nachweise über Altersvorsorge
    • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
    • Nachweis über den Bezug von sonstigen Leistungen (z.B. Kindergeld, Elterngeld, etc.)
    • Nachweis über einfache bzw. ausreichende Deutschkenntnisse
    • Erfolgreicher Abschluss des Tests "Leben in Deutschland"

    Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU sind:

    • schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
    • gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
    • Besitz einer gültigen Blauen Karte EU
    • mindestens 33 Monate Beschäftigung und einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)

    oder

    • mindestens 21 Monate Beschäftigung und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
    • Altersvorsorge (mindestens 33 bzw. 21 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen)
    • gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
    • ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
    • keine Straftaten

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.

    Kosten

    Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.: Honorar 113.00 EUR

    Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.: Honorar 113.00 EUR

    Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.: Honorar 113.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Blaue Karte EU, unbefristet, Niederlassungserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English