Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
Sie haben eine Blaue Karte EU und arebiten seit 33 Monaten versicherungspflichtig in Deustchland? Dann können Sie eine unbefristeteNiederlassungserlaubnis beantragen.
Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal
Sie haben eine Blaue Karte EU und arbeiten seit 33 Monaten versicherungspflichtig in Deutschland? Dann können Sie eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen.
Sie haben eine Blaue Karte EU und arbeiten seit 33 Monaten versicherungspflichtig in Deutschland? Dann können Sie eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt. Dafür müssen Sie
- seit mindestens 33 Monaten versicherungspflichtig arbeiten und
- über einfache Deutsch-Kenntnisse verfügen.
Die Frist beträgt nur 21 Monate, wenn Sie über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 31 - Migration und Integration
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonisch ist die Ausländerbehörde von  Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr  unter der Rufnummer 06233 89 757 erreichbar. Die Ausländerbehörde ist montags und mittwochs geschlossen. Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung möglichst per E-Mail an die Ausländerbehörde unter migration@frankenthal.de .  Aktuell ist leider mit längeren Wartezeiten für einen Termin zu rechnen.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heidi Lukard
Hausanschrift
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Fax: 06233 89-15394
Telefon Festnetz: 06233 89-517
Frau Sandra Kehrer
Hausanschrift
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Telefon Festnetz: 06233 89-916
Fax: 06233 89-15394
Frau Stefanie Diehl
Hausanschrift
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Telefon Festnetz: 06233 89-545
Fax: 06233 89-15394
Herr Martin Dietz
Hausanschrift
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Telefon Festnetz: 06233 89-621
Fax: 06233 89-15394
Frau Albana Bikliqi
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06233 89523
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Fax: 06233 89-15394
Frau Anja Meindl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06233 89534
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Internet
Weitere Informationen
Der Bereich Migration und Integration umfasst den Servicepoint sowie die Abteilungen Migration (Ausländerbehörde) und Integration.
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Migration (Ausländerbehörde)
Beschreibung
Allgemeines Aufenthaltsrecht
BuchstabenA06233 89 534BuchstabenB - F06233 89 517
BuchstabenG - Kh06233 89 916
BuchstabenKi - M06233 89 621
BuchstabenN - Sc06233 89 523
BuchstabenSd - Z06233 89 545
Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Verpflichtungserklärungen / Überträge / Aufenthaltstitel gem. §§22 - 24 AufenthG:
BuchstabenKf - Z06233 89 755
Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse verpflichtungserklaerung@frankenthal.de
Asyl / Rückkehrmanagement / Bleiberecht
BuchstabenA - L06233 89 406BuchstabenM - Z06233 89 567
Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse asyl-rueckkehr@frankenthal.de
Bei allen weiteren Anfragen können Sie den Service Point unter der Rufnummer 06233 89 757 oder per Mail unter der Adresse migration@frankenthal.de erreichen.
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Kehrer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06233 89-916
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Frau Heidi Lukard
Hausanschrift
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Telefon Festnetz: 06233 89-517
Fax: 06233 89-15394
Frau Stefanie Diehl
Hausanschrift
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Telefon Festnetz: 06233 89-545
Fax: 06233 89-15394
Frau Anja Meindl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06233 89534
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Herr Martin Dietz
Hausanschrift
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Telefon Festnetz: 06233 89-621
Frau Albana Bikliqi
Hausanschrift
Fax: 06233 89-15394
Telefon Festnetz: 06233 89523
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Internet
Weitere Informationen
Allgemeines Aufenthaltsrecht
BuchstabenA06233 89 534BuchstabenB - F06233 89 517
BuchstabenG - Kh06233 89 916
BuchstabenKi - M06233 89 621
BuchstabenN - Sc06233 89 523
BuchstabenSd - Z06233 89 545
Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Verpflichtungserklärungen / Überträge / Aufenthaltstitel gem. §§22 - 24 AufenthG:
BuchstabenKf - Z06233 89 755
Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse verpflichtungserklaerung@frankenthal.de
Asyl / Rückkehrmanagement / Bleiberecht
BuchstabenA - L06233 89 406BuchstabenM - Z06233 89 567
Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse asyl-rueckkehr@frankenthal.de
Bei allen weiteren Anfragen können Sie den Service Point unter der Rufnummer 06233 89 757 oder per Mail unter der Adresse migration@frankenthal.de erreichen.
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Einkommensnachweise
- Nachweise über Altersvorsorge
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
- Nachweis über den Bezug von sonstigen Leistungen (z.B. Kindergeld, Elterngeld, etc.)
- Nachweis über einfache bzw. ausreichende Deutschkenntnisse
- Erfolgreicher Abschluss des Tests „Leben in Deutschland“
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU sind:
- schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
- gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
- Besitz einer gültigen Blauen Karte EU
- mindestens 33 Monate Beschäftigung und einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
oder
- mindestens 21 Monate Beschäftigung und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Altersvorsorge (mindestens 33 bzw. 21 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen)
- gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
- ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
- keine Straftaten
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.
Kosten
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann. : Honorar 113.0 EUR
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann. : Honorar 113.0 EUR
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann. : Honorar 113.0 EUR
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Niederlassungserlaubnis Erteilung für Inhaber einer Blauen Karte EU
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann. : Honorar 113.0 EUR
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann. : Honorar 113.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 03.12.2020
Stichwörter
Niederlassungserlaubnis, unbefristet, Blaue Karte EU