Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen
Sie sind seit 3 Jahren mit einem deutschen verheiratet oder führen mit solchen eine Lebenspartnerschaft? Dann können Sie bei Erfüllung weiterer Vorraussetzungeneine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Beschreibung
Wenn Sie mit einem deutschen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, Kind oder Elternteil seit 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zusammenleben, ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist, können Sie auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Hinweise für Mainz: Niederlassungserlaubnis beantragen (§ 28 Abs. 2 AufenthG) Familiennachzug zu Deutschen
Online-Dienst
Aufenthaltstitel, Antrag auf Erteilung und Verlängerung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Mainz - Abteilung Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Möchten Sie persönlich mit uns sprechen, dann vereinbaren Sie vorher unbedingt einen Termin.
Bitte beachten Sie, dass es bei Terminvereinbarungen aktuell zu verlängerten Bearbeitungs- und Wartezeiten kommt.
Online-Terminvereinbarung/Bürgeramt
Kontaktformular/Ausländerbehörde
Bitte geben Sie bei Anfragen unbedingt Ihren vollständigen Namen sowie Ihr Geburtsdatum an. Fragen Sie für eine dritte Person an, geben Sie bitte deren Personalien an.
Telefonische Anfragen können Sie direkt an die zuständigen Sachbearbeitenden richten.
Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter den jeweiligen Organisationseinheiten:
"Allgemeines Aufenthaltsrecht" bzw.
"Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthaltstitel (ADHT)".
***
Aktuelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf der Internetseite des Integrationsministeriums: www.germany4ukraine.de
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3620
55026 Mainz
Kontakt
Telefon Festnetz: 06131 122994
Fax: 06131 123084
Internet
Formulare
Mietbescheinigung zur Vorlage bei der Abteilung Ausländerangelegenheiten, Formular
Aufenthaltserlaubnis Ukraine, Antrag (Deutsch)
Aufenthaltserlaubnis, Antrag auf Erteilung oder Verlängerung
Aufenthaltserlaubnis Ukraine, Antrag (Ukrainisch)
Aufenthaltserlaubnis, Antrag auf Erteilung oder Verlängerung
Aufenthaltserlaubnis, Antrag auf Erteilung oder Verlängerung
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Einkommensnachweise
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
- Nachweis über den Bezug von sonstigen Leistungen (z.B. Kindergeld, Elterngeld, etc.)
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen sind:
- schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
- gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 3 Jahren
- seit mindestens 3 Jahren bestehende familiäre Lebensgemeinschaft mit einem oder einer deutschen Staatsagehörigen (Ehegatte oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner, Kind oder Elternteil)
- ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
- ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
- keine Straftaten
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.
Kosten
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann. : Gebühr 113.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFKI am 26.08.2022
Metainformation
- Ursprungsportal: Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Ursprungsportal: Niederlassungserlaubnis beantragen (§ 28 Abs. 2 AufenthG) Familiennachzug zu Deutschen in Mainz
- Ursprungsportal: Niederlassungserlaubnis beantragen (§ 28 Abs. 2 AufenthG) Familiennachzug zu Deutschen in Mainz