Typenprüfung beantragen
Typenprüfungen sind dann sinnvoll, wenn eine statische Konstruktion in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden soll. Der besondere Vorteil: Bei einer Typenprüfung werden die vorgelegten Standsicherheitsnachweise nur einmal geprüft.
Beschreibung
Die Typenprüfung wird nach § 75 Abs. 2 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) auf Antrag von einem Prüfamt für Baustatik durchgeführt. Soweit die Typenprüfung ergibt, dass die Ausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und für den jeweiligen Verwendungszweck brauchbar ist, ist dies durch Bescheid festzustellen. Die Typenprüfung wird widerruflich und für eine bestimmte Frist erteilt, die fünf Jahre nicht überschreiten soll; sie kann auf Antrag um jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden. Eine Ausfertigung der mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Bauunterlagen ist der antragstellenden Person mit der Typenprüfung zuzustellen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an ein Prüfamt für Baustatik.
Ansprechpartner
TÜV Pfalz e. V., Kaiserslautern
Aktuelles
Zuständige Stellen für die Erteilung der Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten und die Verlängerung ihrer Geltungsdauer nach § 73 Abs. 2 und 5 LBauO ist der Technische Überwachungs-Verein Pfalz e. V., Kaiserslautern, für die Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Ludwigshafen, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz sowie für die kreisfreien Städte Frankenthai (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 631 354-50
Fax: +49 631 354-5181
Internet
Stadt Sinzig - FB 5 - Bauen, Wohnen, Umwelt
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Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen während der Kern-Arbeitszeit zur Verfügung:  Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr  Außerhalb der Kernzeit können mit den Sachbearbeitern flexibel Termine abgesprochen werden.  Bürgerbüro im Rathaus:  Montag - Mittwoch von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr Donnerstag von 7.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr Zusätzlich an jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bernhard Wördehoff
Postanschrift
Kirchplatz 5
53489 Sinzig
Hausanschrift
E-Mail: Bauamt@sinzig.de
Telefon Festnetz: 02642 4001-511
Fax: 02642 4001-590
Internet
Weitere Informationen
Bauamt
Voraussetzungen
Soweit die Prüfung ergibt, dass die Ausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und für den jeweiligen Verwendungszweck brauchbar ist, ist dies durch Bescheid festzustellen (§ 75 Abs. 2 Satz 2 LBauO).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Typenprüfung wird nach § 75 Abs. 2 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz auf schriftlichen Antrag von einem Prüfamt für Baustatik durchgeführt.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 05.01.2023
Stichwörter
Standsicherheit, Bautechnischer Nachweis