Verlängerung der Prüffrist einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Genehmigung

    Überwachungsbedürftige Anlagen Prüffrist verlängern

    Wenn Sie die Prüffrist für eine überwachungsbedürftige Anlage verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Die Verlängerung von Prüffristen für überwachungsbedürftige Anlagen können Sie für folgende Anlagen beantragen:

    • Aufzugsanlagen
    • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
    • Druckanlagen inklusive Dampfkesselanlagen
    • Krane
    • Flüssiggasanlagen
    • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

    Online-Dienst

    BESI Online - Portal für Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen

    ID: L100039_267792532

    Beschreibung

    BESI Online ist ein Service für Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen, die eine Erlaubnis der Behörde benötigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 05.09.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 29.11.2023 (von: Krähe, Ronny)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verlängerung einer Prüffrist

    Bitte wenden Sie sich an die Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) beziehungsweise Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd).

    Ansprechpartner

    Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Gewerbeaufsicht Neustadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 14

    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Postanschrift

    Postfach 10 02 62

    67402 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6321 99-0

    Fax: +49 6321 333-98

    E-Mail: Referat23@sgdsued.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zur Anlage, zum Einsatzort und zu Einsatzzeiten (Auslegung, Art der Fertigung, Qualität, betriebsbedingte Einflüsse)
    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für die Anlage
    • Prüfbescheinigungen über zuletzt durchgeführte Prüfungen
    • Angaben zu den Maßnahmen, die die Sicherheit gewährleisten sollen
    • gutachterliche Stellungnahme zur Gleichwertigkeit der Maßnahmen

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verlängerung einer Prüffrist

    • Angaben zur Wartung durch einen Fachmonteur beziehungsweise eine Fachfirma

    Formulare

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Sie stellen eine gleichwertige Sicherheit durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen her.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch:

    • Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
    • Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verlängerung einer Prüffrist

    • In Rheinland-Pfalz kann Widerspruch auch in elektronischer eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Verlängerung der Prüffrist schriftlich bei der zuständigen Behörde beatragen.

    • Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei ein.
    • Die Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
    • Sie erhalten einen Bescheid zur Prüffristverlängerung oder eine Ablehnung der Prüffristverlängerung.

    Fristen

    In der Regel frühestens nach der ersten wiederkehrenden Prüfung. Sofern ausreichende Erkenntnisse über die betriebsbedingten Einflüsse auf die Lebensdauer vorliegen, kann die Prüffristverlängerung auch vor der ersten wiederkehrenden Prüfung genehmigt werden. Spätestens jedoch 8 Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Prüffrist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verlängerung einer Prüffrist

    4 Wochen (in der Regel)

    Kosten

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Aufwand.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verlängerung einer Prüffrist

    Diese bewegen sich zwischen 50,00 Euro und 320,00 Euro.

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Aufwand.: Gebühr ab 50.0 EUR bis 320.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz am 29.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Kran, Verlängerung, Flüssiggasanlage, Gasfüllanlage, Flugfeldbetankungsanlage, Dampfkesselanlage, Füllanlage, maschinentechnisches Arbeitsmittel Veranstaltungstechnik, Aufzugsanlage, Betrieb, Druckbehälteranlage, Füllstelle, Tankstelle, Lageranlage, Druckanlage, Anlage explosionsgefährdete Bereiche, Rohrleitungsanlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)