Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis

    Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb einer überwachsungsbedürftigen Anlage beantragen

    Wenn Sie eine überwachungsbedürftige Anlage errichten, betreiben oder bestimmte Änderungen an ihr vornehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie:

    • eine überwachungsbedürftige Anlage errichten und betreiben möchten oder
    • Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise vornehmen möchten, die die Sicherheit der Anlage beeinflussen.

    Die Erlaubnis kann Ihnen unter folgenden Einschränkungen erteilt werden:

    • beschränkt,
    • befristet,
    • unter Bedingungen oder
    • mit Auflagen.

    Wenn die erlaubnisbedürftige Anlage Teil einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist, wird keine separate Erlaubnis erteilt. Die Genehmigung schließt die Erlaubnis ein.

    Online-Dienst

    BESI Online - Portal für Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen

    ID: L100039_267792532

    Beschreibung

    BESI Online ist ein Service für Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen, die eine Erlaubnis der Behörde benötigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) beziehungsweise Süd (SGD Süd)

    Zuständigkeit

    Die zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz sind die Abteilungen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsbehörden Nord beziehungsweise Süd.

    Ansprechpartner

    Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 3-5

    56068 Koblenz

    Postfachadresse

    Postfach 20 03 61

    56003 Koblenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 120-2192

    E-Mail: poststelle23@sgdnord.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag mit den folgenden Angaben:

    • Name, Vorname, Firmenname
    • Adresse des Antragstellers
    • Kontaktinformationen (EMail, Telefonnummer, Fax)
    • Art der Erlaubnis:
      • Errichtung und Betrieb
      • Änderung und Betrieb oder
      • Teilerlaubnis
    • Angabe des Betriebsorts
    • Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
      • Der Prüfbericht muss bestätigen, dass die Anlage bei Einhaltung der genannten Maßnahmen sicher betrieben werden kann.
    • Aktenzeichen und Angabe der Genehmigungsbehörde einer bereits erteilten Baugenehmigung oder
    • Angabe der Genehmigungsbehörde bei einer noch zu beantragenden beziehungsweise einer bereits beantragten Baugenehmigung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Die Anlage, für die Sie die Erlaubnis beantragen, muss eine erlaubnisbedürftige Anlage sein.
    • Sie müssen die überwachungsbedürftige Anlage nach dem Stand der Technik errichten und betreiben.
    • Ihre Unterlagen müssen vollständig, plausibel und aussagekräftig sein.
    • Der Prüfbericht der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) muss bestätigen, dass die beantragte Anlage bei Einhaltung der in den Unterlagen genannten Maßnahmen, einschließlich der Prüfungen, sicher betrieben werden kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch:

    • Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
    • Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.
    • In Rheinland-Pfalz kann Widerspruch auch in elektronischer Form eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie den Antrag auf Erlaubnis der überwachungsbedürftigen Anlage mit den erforderlichen Unterlagen einschließlich des Prüfberichts der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) bei der zuständigen Behörde ein.
    • Wenn eine Genehmigungspflicht nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gegeben ist, erhalten Sie die Antragsunterlagen zurück, da dann im Rahmen der notwendigen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eine Erlaubnis nach der Betriebssicherheitsverordnung mit geprüft wird.
    • Die zuständige Behörde trifft ihre Entscheidung nach Prüfung und teilt sie Ihnen mit.

    Fristen

    Eine erteilte Erlaubnis erlischt, wenn:

    • Sie innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Erlaubnis nicht mit der Errichtung der Anlage begonnen haben,
    • Sie die Errichtung der Anlage zwei Jahre oder länger unterbrochen haben oder
    • Sie die Anlage während eines Zeitraumes von drei Jahren nicht betrieben haben.

    Sie können aus wichtigen Gründen bei der Erlaubnisbehörde eine Verlängerung der Fristen beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 3 Monate (Die Bearbeitungsdauer gilt ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen. Eine Verlängerung der Bearbeitungsdauer ist in begründeten Fällen möglich.)

    Kosten

    Gebühr ab 160.00 EUR bis 20000.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Veröffentlichung (LV 49) enthält unter Anhang 1 - 6 eine Auflistung der erforderlichen Antragsunterlagen für überwachungsbedürftigen Anlage.

    Weitere Informationen

    Die Veröffentlichung (LV 49) enthält unter Anhang 1 - 6 eine Auflistung der erforderlichen Antragsunterlagen für überwachungsbedürftigen Anlage.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    erlaubnispflichtige Anlagen, erlaubnisbedürftige Anlagen, Zulassung, Flüssigkeiten, Sicherheit, Änderungen der Bauart, Genehmigung, Entzündbar, Kraftstoff, Arbeitsschutzbehörde, Installation, Montage, Bau, Änderungen der Betriebsweise, Gase, Arbeitsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English