Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen
Sie möchten ein bebautes Grundstück erwerben und sich über das Preisgefüge entsprechender Grundstücke informieren? Dann liegt ein berechtigtes Interesse vor und Sie können eine entsprechende Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten.
Beschreibung
Grundlage aller Analysen der amtlichen Wertermittlung über den Immobilienmarkt in Rheinland-Pfalz ist die Kaufpreissammlung, die entsprechend Baugesetzbuch (BauGB) von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt wird. Alle Kaufverträge über Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte usw. sind von den Notaren dem jeweils örtlich zuständigen Gutachterausschuss zu übersenden. Die Daten aus den Kaufverträgen werden durch weitere Angaben, z. B. aus dem amtlichen Liegenschaftskataster oder aus den jeweiligen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen ergänzt und in der Kaufpreissammlung erfasst.
Daher liegen stets aktuelle und zuverlässige Basisdaten für die Analyse des Grundstücksmarktes vor. Die Basisdaten stehen dem zuständigen Gutachterausschuss für die Ermittlung der Bodenrichtwerte, die Erstellung von Verkehrswertgutachten und die Ermittlung sonstiger wertrelevanter Daten (z. B. Grundstücksmarktberichte) zur Verfügung.
Die Daten der Kaufpreissammlung können darüber hinaus unter differenzierter Beachtung des Datenschutzes auch anderen Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen, zertifizierten Sachverständigen und öffentlich bestellten und vereidigten, sowie sonstigen Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden.
Privatpersonen können ebenfalls, bei Nachweis eines berechtigten Interesses, anonymisierte (nicht grundstücksbezogene) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten. Dabei wird sichergestellt, dass die Auskünfte keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten ermöglichen.
Hinweise für Worms: Kaufpreissicherungshypotheken
Hinweise für Worms: Gutachterausschuss - Geschäftsstelle
- Bodenrichtwerte
- sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten
- Grundstücksmarktbericht
- Kaufpreissammlung
- Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken
- Bewertung von Immobilien
- Bodenrichtwerte
- sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten
- Grundstücksmarktbericht
- Kaufpreissammlung
- Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken
- Bewertung von Immobilien
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Antrag auf Kaufpreisauskünfte
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Antrag auf Kaufpreisauskünfte für den Bereich eines Gutachterausschusses
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Antrag auf Kaufpreisauskünfte für den Bereich mehrerer Gutachterausschüsse
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an eine der zwölf örtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die bei den sechs Vermessungs- und Katasterämtern und den sechs kommunalen Vermessungsstellen in Rheinland-Pfalz eingerichtet sind.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 7.01 Grundstücke und Stadtentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr  
Kontakt
E-Mail: stadtentwicklung@worms.de
Kontaktperson
Frau Sylvia Kern (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-7113
Fax: +49 6241 853-7099
Internet
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.2 Stadtvermessung und Geoinformationen
Beschreibung
Die Kartenauskunft ist unter der Telefonnummer (0 62 41) 8 53 - 62 12 zu erreichen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 bis 12:00 Donnerstag 14:00 bis 16:00 Außerhalb der Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 bis 12:00 Donnerstag 14:00 bis 16:00 Außerhalb der Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung  
Kontakt
E-Mail: stadtvermessung@worms.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Das online abrufbare Antragsformular (ggf. ergänzt durch weitere Unterlagen) oder ein schriftlicher Antrag, der inhaltlich dem Onlineformular entsprechen sollte.
Formulare
Schriftliche Antragstellung notwendig.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Auskunft aus der Kaufpreissammlung sind, dass
- Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegen können.
- die schutzwürdigen Interessen Dritter gewahrt bleiben.
- Sie die Daten sachgerecht nur für den angegebenen Zweck verwenden und.
- Sie die Daten nicht an Dritte weitergeben.
Von einem berechtigten Interesse wird insbesondere ausgegangen, wenn Behörden oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bzw. zertifizierte Sachverständige mit einer Wertermittlung im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung befasst sind.
Grundstücksbezogene Auskünfte erhalten nur
- öffentliche Stellen,
- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und
- Sachverständige für Immobilienbewertung mit einer Zertifizierung durch eine hierzu nach dem Akkreditierungstellengesetz akkreditierte Stelle nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Anderen Personen und Stellen werden im Einzelfall auf schriftlichen Antrag nur solche Auskünfte erteilt, die keine Rückschlüsse auf die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten ermöglichen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte.
Kosten
Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden zur Zeit mindestens 45,00 Euro fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
Unter den nachfolgenden Links finden Sie weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 23.10.2019
Stichwörter
Wertermittlung, Grundstückswerte, Immobilien, Lagewert, Bodenrichtwert, Grundstückskauf, Gutachter, Bodenwerte, Grundstückstausch, Verkehrswert, Bauland, Grundstücksbewertung, Kaufpreisermittlung