Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen

    Sie möchten ein bebautes Grundstück erwerben und sich über das Preisgefüge entsprechender Grundstücke informieren? Dann liegt ein berechtigtes Interesse vor und Sie können eine entsprechende Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten.

    Beschreibung

    Grundlage aller Analysen der amtlichen Wertermittlung über den Immobilienmarkt in Rheinland-Pfalz ist die Kaufpreissammlung, die entsprechend Baugesetzbuch (BauGB) von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt wird. Alle Kaufverträge über Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte usw. sind von den Notaren dem jeweils örtlich zuständigen Gutachterausschuss zu übersenden. Die Daten aus den Kaufverträgen werden durch weitere Angaben, z. B. aus dem amtlichen Liegenschaftskataster oder aus den jeweiligen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen ergänzt und in der Kaufpreissammlung erfasst.

    Daher liegen stets aktuelle und zuverlässige Basisdaten für die Analyse des Grundstücksmarktes vor. Die Basisdaten stehen dem zuständigen Gutachterausschuss für die Ermittlung der Bodenrichtwerte, die Erstellung von Verkehrswertgutachten und die Ermittlung sonstiger wertrelevanter Daten (z. B. Grundstücksmarktberichte) zur Verfügung.

    Die Daten der Kaufpreissammlung können darüber hinaus unter differenzierter Beachtung des Datenschutzes auch anderen Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen, zertifizierten Sachverständigen und öffentlich bestellten und vereidigten, sowie sonstigen Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden.

    Privatpersonen können ebenfalls, bei Nachweis eines berechtigten Interesses, anonymisierte (nicht grundstücksbezogene) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten. Dabei wird sichergestellt, dass die Auskünfte keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten ermöglichen.

    Online-Dienste

    Antrag auf Kaufpreisauskünfte

    ID: L100039_285974093

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    Antrag auf Kaufpreisauskünfte für den Bereich eines Gutachterausschusses

    ID: L100039_285955360

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    Anfrage Antrag auf Kaufpreisauskünfte für den Bereich eines Gutachterausschusses

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    Antrag auf Kaufpreisauskünfte für den Bereich mehrerer Gutachterausschüsse

    ID: L100039_285955363

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    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an eine der zwölf örtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die bei den sechs Vermessungs- und Katasterämtern und den sechs kommunalen Vermessungsstellen in Rheinland-Pfalz eingerichtet sind.

    Ansprechpartner

    Für Weyer wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Das online abrufbare Antragsformular (ggf. ergänzt durch weitere Unterlagen) oder ein schriftlicher Antrag, der inhaltlich dem Onlineformular entsprechen sollte.

    Formulare

    Schriftliche Antragstellung notwendig.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Auskunft aus der Kaufpreissammlung sind, dass  

    • Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegen können.
    • die schutzwürdigen Interessen Dritter gewahrt bleiben.
    • Sie die Daten sachgerecht nur für den angegebenen Zweck verwenden und.
    • Sie die Daten nicht an Dritte weitergeben.

    Von einem berechtigten Interesse wird insbesondere ausgegangen, wenn Behörden oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bzw. zertifizierte Sachverständige mit einer Wertermittlung im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung befasst sind.

    Grundstücksbezogene Auskünfte erhalten nur

    • öffentliche Stellen,
    • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und
    • Sachverständige für Immobilienbewertung mit einer Zertifizierung durch eine hierzu nach dem Akkreditierungstellengesetz akkreditierte Stelle nach DIN EN ISO/IEC 17024.

    Anderen Personen und Stellen werden im Einzelfall auf schriftlichen Antrag nur solche Auskünfte erteilt, die keine Rückschlüsse auf die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten ermöglichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte.

    Kosten

    Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden zur Zeit mindestens 45,00 Euro fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 23.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Grundstückswerte, Kaufpreisermittlung, Grundstücksbewertung, Bodenrichtwert, Wertermittlung, Verkehrswert, Grundstückskauf, Grundstückstausch, Bauland, Bodenwerte, Immobilien, Gutachter, Lagewert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English