Amtsblatt veröffentlichen
Wenn Sie sich über öffentliche Bekanntmachungen von Behörden informieren wollen, finden Sie diese in einem Amtsblatt.
Beschreibung
In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.
Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und das Ministerialblatt der Landesregierung erscheinen nach Bedarf.
Der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erscheint wöchentlich am Montag.
Hinweise für Maifeld: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Maifeld
Das Amtsblatt ist digital über die Webseite des Verlages abrufbar: https://www.wittich.de/
Beschwerden bzgl. der Zustellung des Amtsblattes:
E-mail: vertrieb@wittich-hoehr.de
Telefon:
02624 911 - 296
02624 911 - 297
02624 911 - 298
Online-Dienst
ePaper-Archiv
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Büro Landrat, Bürgeranliegen, Kultur und Ehrenamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Frau Angelika Friesenhan
Internet
Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 1 - Teilgebiet 1.1 - Personal und Orga
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
> Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gudrun Kosira-Schmitt
Hausanschrift
Fax: 02654 9402-70209
Telefon Festnetz: 02654 9402-209
E-Mail: gudrun.kosira-schmitt@maifeld.de
Internet
Weitere Informationen
- Zentrale Steuerung
- Strategische Planung
- Personal
- Organisation
- Zentrale Servicestelle
- Wahlen
- Gleichstellungsbeauftragte
- Innere Dienste
- Presse /Öffentlichkeitsarbeit
- Datenschutz
erforderliche Unterlagen
In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Digitale Versionen sind für Sie meist frei zugänglich und kostenfrei verfügbar, vereinzelt fallen jedoch Kosten an.
- Fix: Jahresabonnement für alle 3 Blätter (Gesetz- und Verordnungsblat, Ministerialblatt, Staatsanzeiger)
- Anmerkung: Online-Archiv ist nur mit dem Jahresabonnement kostenfrei einsehbar.
Gesetz- und Verordnungsblatt: Gebühr 32.00 EUR
Ministerialblatt: Gebühr 55.00 EUR
Staatsanzeiger: Gebühr 25.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.
Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online für jeden User kostenfrei einsehbar unter
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.03.2023
Stichwörter
Amtsblatt, Rechtsverordnung, Information, Veröffentlichung, öffentliche Bekanntmachung, Verordnungsblatt