Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
Beschreibung
Tiere müssen für die Ausfuhr in Nicht-EU-Länder grundsätzlich bestimmte Anforderungen des Bestimmungslands erfüllen und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Ausfuhr von einem amtlichen Tierarzt bzw. Amtstierarzt bestätigt wird.
Dies betrifft insbesondere Säugetiere, Vögel, Fische, aber zum Teil auch Amphibien, Reptilien, Insekten, Spinnentiere, Weichtiere u. a. Tiere.
Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht ausgeführt werden.
Entsprechendes gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Zuständigkeit
Auskünfte über die Anforderungen des Bestimmungslandes der Ausfuhr können von der Botschaft oder von Behörden des Bestimmungslandes eingeholt werden.
Für die Untersuchung von Tieren und für die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Landkreises, in dessen Dienstbezirk Sie Ihren Betriebssitz haben.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 3 - Ernährung, Gesundheit, Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Barbara Neubrech (Amtstierärztin)
Herr Udo Wissinger
Frau Jutta Laskowski
Herr Merlin Steiner
Internet
Kreisverwaltung Kusel - Referat 30 - Lebensmittelüberwachung, Tierseuchenbekämpfung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Barbara Neubrech (Amtstierärztin)
Herr Udo Wissinger
Frau Jutta Laskowski
Herr Merlin Steiner
Internet
erforderliche Unterlagen
Die jeweilig erforderlichen Gesundheitszertifikate sind von dem Bestimmungsland abhängig und sind ggf. bei der Botschaft oder Behörden desselben zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Es gelten zudem Regelungen und Vorschriften der Bestimmungsländer.
Verfahrensablauf
Zunächst sind die Anforderungen des Bestimmungslandes der Ausfuhr zu klären.
Dann sind die Tiere für die Ausfuhr zu untersuchen und eine Gesundheitsbescheinigung ist auszustellen.
Fristen
Eventuell einzuhaltende Fristen sind von den Anforderungen des Bestimmungslandes, insbesondere von den zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen, abhängig und können in Abhängigkeit von der Tierart und dem Zielland sehr unterschiedlich sein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer sind je nach Einzelfall sehr unterschiedlich.
Kosten
Die Gebührenhöhe ist je nach Einzelfall sehr unterschiedlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.01.2019
Stichwörter
Fische, Amphibien, Insekten, Gewerbe, Vögel, Reptilien, Nicht-EU, Weichtiere, Spinnentiere, Säugetiere, Vogel