EU-Heimtierausweis Ausstellung

    EU-Heimtierausweis Ausstellung

    Beschreibung

    Für Hunde, Katzen und Frettchen im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich lediglich ein vom Haustierarzt bzw. –ärztin ausgestellter EU-Heimtierpass (auch: „Pet Passport“) mit den Nachweisen einer Kennzeichnung des Tieres mittels Mikrochip (in seltenen Ausnahmen Tätowierung) und einer gültigen Tollwutimpfung erforderlic

    Für Reisen in die Mitgliedstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an einen niedergelassenen praktizierenden Tierarzt oder Tierärztin. Fast alle niedergelassenen Tierärzte oder Tierärztinnen, die Heimtiere behandeln, sind ermächtigt, Heimtierausweise auszustellen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 3 - Ernährung, Gesundheit, Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Str. 49-51

    66869 Kusel

    Gebäude: Kreisverwaltung, Gebäude A

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@kv-kus.de

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    Fax: 06381 424-301

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 12.03.2015 (von: Webservice, LK_Kusel)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, LK_Kusel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Kusel - Referat 30 - Lebensmittelüberwachung, Tierseuchenbekämpfung

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 49-51

    66869 Kusel

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: veterinaeramt@kv-kus.de

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    Fax: 06381 424-440

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2022 (von: Webservice, LK_Kusel)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Kusel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Einzelfall werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an einen niedergelassenen Tierarzt bzw. eine Tierärztin.

    Voraussetzungen

    Das Heimtier muss eine Kennzeichnung und einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an einen niedergelassenen praktizierenden Tierarzt oder Tierärztin, der oder die  ermächtigt ist, Heimtierausweise auszustellen.
    In einem Termin beim Tierarzt oder der Tierärztin können – sofern noch nicht vorhanden – zunächst eine Kennzeichnung des Tieres mittels Mikrochip und dann eine Tollwutimpfung durchgeführt werden. Danach kann der Heimtierausweis mit den entsprechenden Eintragungen ausgestellt werden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an einen praktizierenden Tierarzt bzw. eine Tierärztin, der der die Heimtierausweise ausstellt.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Einzelfall unterschiedlich. Oft kann – ggf. nach Kennzeichnung des Tieres mittels Mikrochip und dann Tollwutimpfung die Ausstellung eines Heimtierausweises kurzfristig durchgeführt werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß der Tierärztegebührenordnung an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MUEEF am 22.01.2019

    Version

    Technisch erstellt am 22.01.2019 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Pet Passport, Heimtierausweis, EU

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)