Hundesteuer FestsetzungOnline erledigen

    Hundesteuer festsetzen

    Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten. 

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

    Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

    Hinweise für Gau-Algesheim: Hundesteuer festsetzen

    Die Hundesteuersätze in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

    Appenheim

    Bubenheim

    Engelstadt

    Gau-Algesheim

    Nieder-Hilbersheim

    Ober-Hilbersheim

    Ockenheim

    Schwabenheim

    1. Hund

    48,00 €

    60,00 €

    48,00 €

    72,00 €

    60,00 €

    60,00 €

    48,00 €

    48,00 €

    2. Hund

    72,00 €

    96,00 €

    72,00 €

    108,00 €

    66,00 €

    72,00 €

    60,00 €

    72,00 €

    jeder weitere Hund

    78,00 €

    120,00 €

    96,00 €

    132,00 €

    72,00 €

    84,00 €

    72,00 €

    84,00 €

    Kampfhunde

    4-facher Satz

    normaler Satz

    normaler Satz

    normaler Satz

    4-facher Satz

    normaler Satz

    4-facher Satz

    4-facher Satz

    Stand: 01.01.2024

    Online-Dienst

    Hunde An- und Abmeldung

    ID: L100039_278230033

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Gau-Algesheim - 1.2 - Finanzen

    Beschreibung

    Der Fachbereich Finanzen befindet sich im 2. Obergeschoss. Am Ende der Treppe wenden Sie sich nach links.

    Adresse

    Postanschrift

    Hospitalstraße 22

    55435 Gau-Algesheim

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06725 910-0

    Fax: 06725 910-110

    E-Mail: info@vg-gau-algesheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Die Anzeige hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach dem Zuzug in die Gemeinde zu erfolgen.

    Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde. Näheres hierzu regelt die jeweilige Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung.

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung festgelegt und ist somit je nach Gemeinde unterschiedlich. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte der jeweiligen Gemeindesatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter. Mit einer Ummeldung in eine andere Gemeinde können somit differenzierte Hundesteuerbeträge anfallen.

    Wenn Sie den Hund abgemeldet haben, bekommen Sie einen neuen Steuerbescheid. Sie müssen dann keine Steuern mehr für den Hund zahlen. Falls Sie zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits Steuern gezahlt haben, bekommen Sie Geld entsprechend zurück.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Steuer, Haustier, Hund

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de