Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer festsetzen

    Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten. 

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

    Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

    Online-Dienste

    Hundesteuer Abmeldung (DIN A4)

    ID: L100039_254807498

    Beschreibung

    Abmeldung eines Hundes

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 17.01.2023

    Technisch geändert am 23.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Hundesteuer Anmeldung (DIN A4)

    ID: L100039_254807499

    Beschreibung

    Anmeldung eines Hundes

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 17.01.2023

    Technisch geändert am 23.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Ingelheim - 20/2 Finanzabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Fridtjof-Nansen-Platz 1

    55218 Ingelheim am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelm-Leuschner-Straße 61

    55218 Ingelheim am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 12:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.12.2022

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Die Anzeige hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach dem Zuzug in die Gemeinde zu erfolgen.

    Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde. Näheres hierzu regelt die jeweilige Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung.

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung festgelegt und ist somit je nach Gemeinde unterschiedlich. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte der jeweiligen Gemeindesatzung.

    Hinweise für Ingelheim am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Ingelheim

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung festgelegt und ist somit je nach Gemeinde unterschiedlich. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Stadt Ingelheim am Rhein.

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung/­Haushaltssatzung festgelegt und ist somit je nach Gemeinde unterschiedlich. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Stadt Ingelheim am Rhein.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter. Mit einer Ummeldung in eine andere Gemeinde können somit differenzierte Hundesteuerbeträge anfallen.

    Wenn Sie den Hund abgemeldet haben, bekommen Sie einen neuen Steuerbescheid. Sie müssen dann keine Steuern mehr für den Hund zahlen. Falls Sie zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits Steuern gezahlt haben, bekommen Sie Geld entsprechend zurück.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2018

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Hund, Haustier, Steuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020