Hundesteuer festsetzen
Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.
Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.
Online-Dienst
Hundeanmeldung / Hundeabmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 20 - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin:  www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter  www.frankenthal.de/offen  
Kontakt
Kontaktperson
Frau Manuela Beck
Internet
Weitere Informationen
Zu den Aufgaben des Bereichs Finanzen gehören die Sicherstellung einer geordneten Finanzwirtschaft, die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, die Haushalts- und Finanzplanung sowie die Steuerung des Haushaltsvollzuges. Angesiedelt sind hier alle kommunalen Finanzdienste, das Finanzcontrolling und das Beteiligungsmanagement. Der Bereich Finanzen verwaltet auch die Kommunale Bürgerstiftung der Stadt Frankenthal.
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Steuern und Beiträge
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin:  www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter  www.frankenthal.de/offen  
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Die Aufgaben der Abteilung Steuern und Beiträge liegen im Bereich der Kommunalen Steuern und Abgaben. So werden durch diese Abteilung die Bescheide für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Jagdsteuer, die Schankerlaubnissteuer und die Vergnügungssteuer erstellt. Gleichfalls erhebt die Abteilung für Steuern und Beiträge die wiederkehrenden Ausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge sowie Grundwasser- und Entwässerungsbeiträge. Dieser Abteilung obliegen auch die Aufgaben der Stadt als Steuerschuldnerin.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Die Anzeige hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach dem Zuzug in die Gemeinde zu erfolgen.
Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde. Näheres hierzu regelt die jeweilige Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung.
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung festgelegt und ist somit je nach Gemeinde unterschiedlich. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte der jeweiligen Gemeindesatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter. Mit einer Ummeldung in eine andere Gemeinde können somit differenzierte Hundesteuerbeträge anfallen.
Wenn Sie den Hund abgemeldet haben, bekommen Sie einen neuen Steuerbescheid. Sie müssen dann keine Steuern mehr für den Hund zahlen. Falls Sie zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits Steuern gezahlt haben, bekommen Sie Geld entsprechend zurück.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hund, Haustier, Steuer