Hundesteuer festsetzen
Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.
Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.
Online-Dienst
Hundesteuer – Anmeldung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 4 - Finanzen
Beschreibung
Finanzen, Kasse, Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Gotto (Steuern und Abgaben, Jagd, Fischerei)
Hausanschrift
Fax: 02653 9996-914
E-Mail: petra.gotto@vg.kaisersesch.de
Telefon Festnetz: 02653 9996-405
Frau Cindy Korthauer-Dutschke (Steuern und Abgaben, Jagd, Fischerei)
Hausanschrift
E-Mail: cindy.korthauer@vg.kaisersesch.de
Fax: 02653 9996-914
Telefon Festnetz: 02653 9996-404
Internet
Weitere Informationen
Finanzen, Kasse, Liegenschaften
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Sachgebiet 4.1 - Finanzen
Beschreibung
Sachgebietsleitung: Michael Steffens
Adresse
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Gotto (Steuern und Abgaben, Jagd, Fischerei)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02653 9996-405
Fax: 02653 9996-914
E-Mail: petra.gotto@vg.kaisersesch.de
Frau Cindy Korthauer-Dutschke (Steuern und Abgaben, Jagd, Fischerei)
Weitere Informationen
- Haushalt
- Jahresabschluss
- Beteiligungen
- Finanzcontrolling
- Anlagenbuchhaltung
- Forsten
- Versicherungen
- Steuern u. Abgaben
- Jagd, Fischerei
- Zukunftsprojekte Schieferland
- Energie
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Die Anzeige hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach dem Zuzug in die Gemeinde zu erfolgen.
Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde. Näheres hierzu regelt die jeweilige Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung.
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung festgelegt und ist somit je nach Gemeinde unterschiedlich. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte der jeweiligen Gemeindesatzung.
Hinweise für Kaisersesch: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Kaisersesch
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter. Mit einer Ummeldung in eine andere Gemeinde können somit differenzierte Hundesteuerbeträge anfallen.
Wenn Sie den Hund abgemeldet haben, bekommen Sie einen neuen Steuerbescheid. Sie müssen dann keine Steuern mehr für den Hund zahlen. Falls Sie zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits Steuern gezahlt haben, bekommen Sie Geld entsprechend zurück.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hund, Haustier, Steuer