Hundesteuer FestsetzungOnline erledigen

    Hundesteuer festsetzen

    Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten. 

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

    Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

    Online-Dienste

    Hundesteuer Anmeldung

    ID: L100039_271471326

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    Sprache

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    Hundesteuerabmeldung

    ID: L100039_272185194

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    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Koblenz: Hundesteuer festsetzen

    Ansprechpartner:    +49 261 129-2072

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Indirekte Steuern (Kämmerei und Steueramt)

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnnummer  115 zu erreichen

    Adresse

    Postanschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo - Do 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Fr 8:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Hundesteuer Anmeldung (PDF)

    Version

    Technisch geändert am 27.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Die Anzeige hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach dem Zuzug in die Gemeinde zu erfolgen.

    Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde. Näheres hierzu regelt die jeweilige Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung.

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung festgelegt und ist somit je nach Gemeinde unterschiedlich. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte der jeweiligen Gemeindesatzung.

    Hinweise für Koblenz: Hundesteuer festsetzen

    Beträge beziehen sich jeweils auf ein Jahr:

    • 108,00 Euro für den Ersthund
    • 144,00 Euro für den Zweithund
    • 192,00 Euro für jeden weiteren Hund
    • 700,00 Euro für jeden gefährlichen Hund

    Steuervergünstigungen oder Befreiungen werden unter bestimmten Umständen gewährt (siehe  Hundesteuersatzung).

    Jahreszahlung (01.07 d. J.)
    Quartalszahlung (15.02., 15.05., 15.08, 15.11. d. J.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter. Mit einer Ummeldung in eine andere Gemeinde können somit differenzierte Hundesteuerbeträge anfallen.

    Wenn Sie den Hund abgemeldet haben, bekommen Sie einen neuen Steuerbescheid. Sie müssen dann keine Steuern mehr für den Hund zahlen. Falls Sie zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits Steuern gezahlt haben, bekommen Sie Geld entsprechend zurück.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Steuer, Haustier, Hund

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de