Hundesteuer Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

    • der Hund gestorben ist.
    • Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
    • Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
    • Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Landstuhl: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Landstuhl

    Oben rechts finden Sie unser Online-Formular, dass Sie mit den erforderlichen Nachweisen direkt an die zuständige Stelle senden können. 

    Weiterhin steht Ihnen auch unser pdf-Antrag (weiter unten unter Formulare) zur Verfügung. Bitte senden Sie uns diesen unterschrieben und eingescannt per Mail an steuern@landstuhl.de zu. 

    Sofern Ihr Hund verstorben ist, lassen Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis (tierärztliche Bescheinigung oder Rechnung) zukommen.

    Oben rechts finden Sie unser Online-Formular, dass Sie mit den erforderlichen Nachweisen direkt an die zuständige Stelle senden können. 

    Weiterhin steht Ihnen auch unser pdf-Antrag (weiter unten unter Formulare) zur Verfügung. Bitte senden Sie uns diesen unterschrieben und eingescannt per Mail an steuern@landstuhl.de zu. 

    Sofern Ihr Hund verstorben ist, lassen Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis (tierärztliche Bescheinigung oder Rechnung) zukommen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer Abmeldung (DIN A4)

    ID: L100039_257770284

    Beschreibung

    Abmeldung eines Hundes

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2023

    Technisch geändert am 23.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Hinweise für Landstuhl: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Landstuhl

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Landstuhl (steuern@landstuhl.de).

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Landstuhl (steuern@landstuhl.de).

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Landstuhl - Abteilung 5

    Adresse

    Besucheranschrift

    Kaiserstraße 49

    66849 Landstuhl

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: vg@landstuhl.de

    Telefon Festnetz: 06371 83-0

    Fax: 06371 83-101

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.03.2023

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Finanzen

    Adresse

    Besucheranschrift

    Kaiserstraße 49

    66849 Landstuhl

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: vg@landstuhl.de

    Telefon Festnetz: 06371 83-0

    Fax: 06371 83-101

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.03.2023

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.

    Formulare

    Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2018

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Hund weg gelaufen, gestorben, Tierhaltung, Tod, Hundesteuermarken, Hundesteuer, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020