Hundehaltung Abmeldung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
der Hund gestorben ist.
Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Weilerbach: Hundehaltung Abmeldung
Die Haltung eines Hundes ist ebenso abzumelden bei Wegzug aus der Verbandsgemeinde Weilerbach.
Im Bereich der Verbandsgemeinde Weilerbach gibt es aktuell keine Hundesteuermarken.
Online-Dienst
Hundesteuer Abmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weilerbach - 1.2.2 Abgaben
Adresse
Postanschrift
Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 13:30 - 18:00 Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 16:00 Mittwoch und Freitag: 08:00 - 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Schmidt
Postanschrift
Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
OG, Raum 216
Telefon Festnetz: 06374 922-265
E-Mail: Sandra.schmidt@vg-weilerbach.de
Frau Silvia Sweet
Postanschrift
Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
OG, Raum 216
Telefon Festnetz: 06374 922-266
E-Mail: Silvia.Sweet@vg-weilerbach.de
Verbandsgemeinde Weilerbach - 2.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 18:00 Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 16:00 Mittwoch und Freitag: 07:00 - 12:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.
Formulare
Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hundesteuer, gestorben, gefährlicher Hund, Hundesteuermarken, Tod, Hundeabmeldung, Hund weg gelaufen, Tierhaltung