Hundesteuer AbmeldungOnline erledigen

    Hundehaltung Abmeldung

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

    der Hund gestorben ist.
    Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
    Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
    Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Weilerbach: Hundehaltung Abmeldung

    Die Haltung eines Hundes ist ebenso abzumelden bei Wegzug aus der Verbandsgemeinde Weilerbach.

    Im Bereich der Verbandsgemeinde Weilerbach gibt es aktuell keine Hundesteuermarken.

    Online-Dienst

    Hundesteuer Abmeldung

    ID: L100039_252072791

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Weilerbach - 1.2.2 Abgaben

    Adresse

    Postanschrift

    Rummelstraße 15

    67685 Weilerbach

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 13:30 - 18:00 Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 16:00 Mittwoch und Freitag: 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Fax: 06374 922-149

    Telefon Festnetz: 06374 922-260

    E-Mail: Finanzen@vg-weilerbach.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Weilerbach - 2.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Rummelstraße 15

    67685 Weilerbach

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 18:00 Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 16:00 Mittwoch und Freitag: 07:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06374 922-101

    Fax: 06374 922-149

    E-Mail: meldeamt@vg-weilerbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.

    Formulare

    Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Hundesteuer, gestorben, gefährlicher Hund, Hundesteuermarken, Tod, Hundeabmeldung, Hund weg gelaufen, Tierhaltung

    Sprachversion

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

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