Hundesteuer Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

    • der Hund gestorben ist.
    • Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
    • Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
    • Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Online-Dienste

    Hundesteuer - Anmeldung (SEPA)

    ID: L100039_291505701

    Beschreibung

    Anmeldung Hundesteuer SEPA

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024 (von: Webservice, VG_Lingenfeld)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Webservice, VG_Lingenfeld)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Hundesteuer Abmeldung (DIN A4)

    ID: L100039_291504094

    Beschreibung

    Abmeldung eines Hundes

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024 (von: Webservice, VG_Lingenfeld)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Webservice, VG_Lingenfeld)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Hundesteuer Anmeldung (DIN A4)

    ID: L100039_291504095

    Beschreibung

    Anmeldung eines Hundes

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024 (von: Webservice, VG_Lingenfeld)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Webservice, VG_Lingenfeld)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 1.2 - Finanz - und Kassenwesen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1261

    67356 Lingenfeld

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    67360 Lingenfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr Sie können zahlreiche Leistungen auch online beantragen unter Verbandsgemeinde Lingenfeld !

    Kontakt

    E-Mail: finanzen@vg-lingenfeld.de

    E-Mail: vgkasse@vg-lingenfeld.de

    Telefon Festnetz: 06344 509-0

    Fax: 06344 509-199

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    • sonstiges Gemeindevermögen
    • Kosten- und Leistungsrechnung
    • Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung
    • Zahlungsabwicklung, Mahnwesen und Vollstreckung
    • Zentraler Rechnungseingang und Belegarchivierung
    • Steuern, Abgaben und Beiträge
    • Miet- und Pachtangelegenheiten
    • Forsten und Jagd
    • Grundstücks- und Energiemanagement (Verwaltung)
    • Zuschuss- und Förderangelegenheiten
    • Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug
    • Schulden- und Darlehensverwaltung
    • Finanz- und Investitionscontrolling
    • Jahresabschlüsse
    • Rechnungsprüfung und Finanzberichte
    • Finanzstatistiken
    • Bürgerstiftungen
    • Wirtschaftsförderung

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2022 (von: Webservice, VG_Lingenfeld)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Lingenfeld)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.

    Formulare

    Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2018 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hundesteuermarken, Tod, Hundesteuer, gestorben, Hundeabmeldung, Tierhaltung, gefährlicher Hund, Hund weg gelaufen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)