Hundehaltung Abmeldung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Online-Dienste
Hundesteuer - Anmeldung (SEPA)
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Hundesteuer Abmeldung (DIN A4)
Beschreibung
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Hundesteuer Anmeldung (DIN A4)
Beschreibung
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 1.2 - Finanz - und Kassenwesen
Adresse
Postanschrift
Postfach 1261
67356 Lingenfeld
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr Sie können zahlreiche Leistungen auch online beantragen unter Verbandsgemeinde Lingenfeld !
Kontakt
E-Mail: finanzen@vg-lingenfeld.de
E-Mail: vgkasse@vg-lingenfeld.de
Telefon Festnetz: 06344 509-0
Fax: 06344 509-199
Kontaktperson
Herr Uwe Geier
Postanschrift
Hauptstraße 60
67360 Lingenfeld
Gebäude: Anbau
Hausanschrift
E-Mail: uwe.geier@vg-lingenfeld.de
Telefon Festnetz: 06344 509-254
Fax: 06344 509-4254
Frau Selina Eckardt
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06344 509-258
Fax: 06344 509-4258
E-Mail: selina.eckardt@vg-lingenfeld.de
Herr Julian Winschel
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: julian.winschel@vg-lingenfeld.de
Fax: 06344 509-4255
Telefon Festnetz: 06344 509-255
Weitere Informationen
- sonstiges Gemeindevermögen
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung
- Zahlungsabwicklung, Mahnwesen und Vollstreckung
- Zentraler Rechnungseingang und Belegarchivierung
- Steuern, Abgaben und Beiträge
- Miet- und Pachtangelegenheiten
- Forsten und Jagd
- Grundstücks- und Energiemanagement (Verwaltung)
- Zuschuss- und Förderangelegenheiten
- Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug
- Schulden- und Darlehensverwaltung
- Finanz- und Investitionscontrolling
- Jahresabschlüsse
- Rechnungsprüfung und Finanzberichte
- Finanzstatistiken
- Bürgerstiftungen
- Wirtschaftsförderung
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.
Formulare
Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hundesteuermarken, Tod, Hundesteuer, gestorben, Hundeabmeldung, Tierhaltung, gefährlicher Hund, Hund weg gelaufen