Hundesteuer Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

    • der Hund gestorben ist.
    • Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
    • Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
    • Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

    Die An- und Abmeldung von Hunden ist grundsätzlich gebührenfrei.

    Die An- und Abmeldung von Hunden ist grundsätzlich gebührenfrei.

    Online-Dienste

    Abmeldung eines gefährlichen Hundes

    ID: L100039_292529196

    Beschreibung

    Hier können Sie ihr Tier digital bei der Steuerabteilung bzw. der Ordnungsbehörde an- und abmelden, ohne persönlich bei der Verwaltung vorstellig werden zu müssen. Sie können auch die erforderlichen Nachweise und Unterlagen digital hochladen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 10.10.2024 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Technisch geändert am 10.10.2024 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Abmeldung eines Hundes

    ID: L100039_292529194

    Beschreibung

    Hier können Sie ihr Tier digital bei der Steuerabteilung bzw. der Ordnungsbehörde an- und abmelden, ohne persönlich bei der Verwaltung vorstellig werden zu müssen. Sie können auch die erforderlichen Nachweise und Unterlagen digital hochladen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 10.10.2024 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Technisch geändert am 10.10.2024 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 131 - Allgemeine Finanzwirtschaft

    Beschreibung

    - Kämmerei
    - Steuern
    - Geschäftsbuchhaltung
    - Stiftungsverwaltung
    - Unternehmensbeteiligungen
    - Controlling

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 90

    67346 Speyer

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag                08:00 bis 12:00 Uhr                        14:00 bis 15:30 Uhr Dienstag              08:00 bis 12:00 Uhr                        14:00 bis 15:30 Uhr Mittwoch            08:00 bis 12:00 Uhr                        geschlossen Donnerstag        08:00 bis 12:00 Uhr                        14:00 bis 16:00 Uhr Freitag                08:00 bis 12:00 Uhr                        geschlossen Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 14-2284

    Fax: 06232 14-2694

    Weitere Informationen

    - Kämmerei
    - Steuern
    - Geschäftsbuchhaltung
    - Stiftungsverwaltung
    - Unternehmensbeteiligungen
    - Controlling

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2024 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.

    Formulare

    Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2018 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hundesteuermarken, Tod, Hundesteuer, gestorben, Hundeabmeldung, Tierhaltung, gefährlicher Hund, Hund weg gelaufen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)