Hundehaltung Abmeldung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Die An- und Abmeldung von Hunden ist grundsätzlich gebührenfrei.
Die An- und Abmeldung von Hunden ist grundsätzlich gebührenfrei.
Online-Dienste
Abmeldung eines gefährlichen Hundes
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Abmeldung eines Hundes
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 131 - Allgemeine Finanzwirtschaft
Beschreibung
- Kämmerei
- Steuern
- Geschäftsbuchhaltung
- Stiftungsverwaltung
- Unternehmensbeteiligungen
- Controlling
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag                08:00 bis 12:00 Uhr                        14:00 bis 15:30 Uhr Dienstag              08:00 bis 12:00 Uhr                        14:00 bis 15:30 Uhr Mittwoch            08:00 bis 12:00 Uhr                        geschlossen Donnerstag        08:00 bis 12:00 Uhr                        14:00 bis 16:00 Uhr Freitag                08:00 bis 12:00 Uhr                        geschlossen Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich
Kontakt
Telefon Festnetz: 06232 14-2284
Fax: 06232 14-2694
Weitere Informationen
- Kämmerei
- Steuern
- Geschäftsbuchhaltung
- Stiftungsverwaltung
- Unternehmensbeteiligungen
- Controlling
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.
Formulare
Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hundesteuermarken, Tod, Hundesteuer, gestorben, Hundeabmeldung, Tierhaltung, gefährlicher Hund, Hund weg gelaufen