Hundesteuer Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

    • der Hund gestorben ist.
    • Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
    • Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
    • Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Online-Dienst

    Hundesteuer Abmeldung (DIN A4)

    ID: L100039_242679405

    Beschreibung

    Abmeldung eines Hundes

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2022 (von: Webservice, VG_Gerolstein)

    Technisch geändert am 27.09.2024 (von: Webservice, VG_Gerolstein)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Gerolstein - 1 - Organisation und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kyllweg 1

    54568 Gerolstein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr - 16.30 Uhr  Freitag: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: post@gerolstein.de

    Telefon Festnetz: 06591 13-0

    Fax: 06591 13-9000

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2018 (von: Webservice, VG_Gerolstein)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Gerolstein)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Gerolstein - 1.4 - Haushalt und Abgaben

    Adresse

    Besucheranschrift

    Kyllweg 1

    54568 Gerolstein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Rathausplatz 1

    54584 Jünkerath

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: post@gerolstein.de

    Telefon Festnetz: 06591 13-0

    Fax: 06591 13-9000

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.01.2022 (von: Webservice, VG_Gerolstein)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Gerolstein)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.

    Hinweise für Gerolstein: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Gerolstein

    Es werden ggf. Unterlagen (Nachweise) benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Es werden ggf. Unterlagen (Nachweise) benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2018 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hundesteuermarken, Tod, Hundesteuer, gestorben, Hundeabmeldung, Tierhaltung, gefährlicher Hund, Hund weg gelaufen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)