Hundehaltung Abmeldung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
der Hund gestorben ist.
Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Online-Dienst
Hundesteuer Abmeldung (DIN A4)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Gerolstein - 1 - Organisation und Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Sven Jonas
Frau Nicole Kreutz
Frau Birgit Spohr
Internet
Verbandsgemeinde Gerolstein - 1.4 - Haushalt und Abgaben
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Sven Jonas
Frau Nicole Kreutz
Frau Birgit Spohr
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.
Hinweise für Gerolstein: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Gerolstein
Es werden ggf. Unterlagen (Nachweise) benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hund weg gelaufen, Tod, Hundesteuer, Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundesteuermarken, gestorben, gefährlicher Hund