Hundesteuer Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

    • der Hund gestorben ist.
    • Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
    • Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
    • Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Trier: Hundehaltung Abmeldung

    Abmeldung

    • erfolgt online, schriftlich oder telefonisch
    • ein Formular steht zum download uner www.trier.de bereit

    Abmeldung

    • erfolgt online, schriftlich oder telefonisch
    • ein Formular steht zum download uner www.trier.de bereit

    Online-Dienst

    Hundesteuer, Anmeldung oder Abmeldung

    ID: L100039_245444366

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2022

    Technisch geändert am 07.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Finanzwirtschaft - Kommunale Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: steueramt@trier.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36

    BIC: GENODED1TVB

    Bankinstitut: Volksbank Trier

    Stichwörter

    20, Finanzen, Kämmerei

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.

    Hinweise für Trier: Hundehaltung Abmeldung

    • Hundesteuermarke ist zurückzugeben
    • Euthanasie-Bescheinigung des Tierarztes
    • Name des neuen Besitzers bei Verkauf oder Verschenken
    • Kopie Bescheinigung bei Abgabe ins Tierheim Zewen
    • Hundesteuermarke ist zurückzugeben
    • Euthanasie-Bescheinigung des Tierarztes
    • Name des neuen Besitzers bei Verkauf oder Verschenken
    • Kopie Bescheinigung bei Abgabe ins Tierheim Zewen

    Formulare

    Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2018

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Hund weg gelaufen, gestorben, Tierhaltung, Tod, Hundesteuermarken, Hundesteuer, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020