Hundehaltung Abmeldung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Online-Dienst
Hundesteuer – Abmeldung - Direktlink zum Antrag
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Die Abmeldung Ihres Hundes können Sie im Bürgerbüro vornehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Wollenweber, Zimmer-Nr. 308, Tel.: 02661/6268-357.
Die Abmeldung Ihres Hundes können Sie im Bürgerbüro vornehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Wollenweber, Zimmer-Nr. 308, Tel.: 02661/6268-357.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 5 - Finanzen - Haushalt
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tamara Weiand
Besucheranschrift
E-Mail: Tamara.Weiand@bad-marienberg.de
Telefon Festnetz: 02661 6268-355
Fax: 02661 6268-201
Internet
Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 2 - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Renate Grün
Besucheranschrift
Fax: 02661 6268-201
E-Mail: renate.gruen@bad-marienberg.de
Telefon Festnetz: 02661 6268-280
Herr Daniel Luck
Besucheranschrift
E-Mail: daniel.luck@bad-marienberg.de
Fax: 02661 6268-201
Telefon Festnetz: 02661 6268-282
Frau Heike Dräger
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02661 6268-284
E-Mail: Heike.Draeger@bad-marienberg.de
Fax: 02661 6268-201
Frau Sabine Lichtenthäler
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02661 6268-285
E-Mail: Sabine.Lichtenthaeler@bad-marienberg.de
Fax: 02661 6268-201
Herr Christoph Schütz
Besucheranschrift
E-Mail: christoph.schuetz@bad-marienberg.de
Telefon Festnetz: 02661 6268-286
Fax: 02661 6268-201
Frau Karin Nusch
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02661 6268-283
Fax: 02661 6268-201
E-Mail: Karin.Nusch@bad-marienberg.de
Frau Jennifer Müller
Besucheranschrift
E-Mail: Jennifer.Mueller@bad-marienberg.de
Fax: 02661 6268-201
Telefon Festnetz: 02661 6268-281
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
- Personalausweis des Besitzers.
- ggf. eine Tötungsbescheinigung vom Tierarzt.
- die Hundesteuermarke.
- das Abmeldeformular.
- Personalausweis des Besitzers.
- ggf. eine Tötungsbescheinigung vom Tierarzt.
- die Hundesteuermarke.
- das Abmeldeformular.
Formulare
Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Rechtsgrundlage (Ortsrecht)
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der gültigen Fassung
Rechtsgrundlage (allgemein)
§ 24 Gemeindeordnung (GemO)
§ 5 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Rechtsgrundlage (Ortsrecht)
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der gültigen Fassung
Rechtsgrundlage (allgemein)
§ 24 Gemeindeordnung (GemO)
§ 5 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, Hunde innerhalb von 14 Tagen nach Zu- oder Abgang an- oder abzumelden.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, Hunde innerhalb von 14 Tagen nach Zu- oder Abgang an- oder abzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hundesteuermarken, Tod, Hundesteuer, gestorben, Hundeabmeldung, Tierhaltung, gefährlicher Hund, Hund weg gelaufen