Hundehaltung Abmeldung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
der Hund gestorben ist.
Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Online-Dienst
Hundesteuer Abmeldung (DIN A4)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 5 - Finanzen und Kasse
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Verwaltung vormittags: Mo bis Fr 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr nachmittags: Mo bis Mi 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Maren Mischel
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.
Formulare
Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Tod, Hundesteuermarken, Hund weg gelaufen, gefährlicher Hund, gestorben, Hundeabmeldung, Hundesteuer, Tierhaltung