Hundesteuer AbmeldungOnline erledigen

    Hundehaltung Abmeldung

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

    der Hund gestorben ist.
    Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
    Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
    Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Online-Dienste

    Hundesteuer Abmeldung

    ID: L100039_278478091

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    Hundesteuer Abmeldung (DIN A4)

    ID: L100039_258888670

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    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Unkel - Steuern und Abgaben

    Adresse

    Postanschrift

    Linzer Straße 4

    53572 Unkel

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02224 1806-34

    Fax: 02224 1806-734

    E-Mail: bienentreu@vgvunkel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.

    Formulare

    Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Hundesteuer, gestorben, gefährlicher Hund, Hundesteuermarken, Tod, Hundeabmeldung, Hund weg gelaufen, Tierhaltung

    Sprachversion

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