Hundesteuer Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

    • der Hund gestorben ist.
    • Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
    • Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
    • Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Online-Dienst

    Hundesteuer – Abmeldung

    ID: L100039_302262805

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2024

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 4 - Finanzen

    Beschreibung

    Finanzen, Kasse, Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Römerturm 2

    56759 Kaisersesch

    Kontakt

    E-Mail: info@vg.kaisersesch.de

    Telefon Festnetz: 02653 9996-0

    Fax: 02653 9996-914

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Finanzen, Kasse, Liegenschaften

    Version

    Technisch erstellt am 08.05.2020

    Technisch geändert am 03.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Verbandsgemeinde Kaisersesch - Sachgebiet 4.1 - Finanzen

    Beschreibung

    • Haushalt
    • Jahresabschluss
    • Beteiligungen
    • Finanzcontrolling
    • Anlagenbuchhaltung
    • Forsten
    • Versicherungen
    • Steuern u. Abgaben
    • Jagd, Fischerei
    • Zukunftsprojekte Schieferland
    • Energie

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Römerturm 2

    56759 Kaisersesch

    Kontakt

    E-Mail: info@vg.kaisersesch.de

    Telefon Festnetz: 02653 9996-0

    Fax: 02653 9996-914

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    • Haushalt
    • Jahresabschluss
    • Beteiligungen
    • Finanzcontrolling
    • Anlagenbuchhaltung
    • Forsten
    • Versicherungen
    • Steuern u. Abgaben
    • Jagd, Fischerei
    • Zukunftsprojekte Schieferland
    • Energie

    Version

    Technisch erstellt am 08.05.2020

    Technisch geändert am 03.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.

    Formulare

    Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Hinweise für Kaisersesch: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Kaisersesch

    § 24 Gemeindeordnung (GemO)

    §§ 2, 5 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG)

    in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde über die Erhebung der Hundesteuer

    § 24 Gemeindeordnung (GemO)

    §§ 2, 5 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG)

    in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde über die Erhebung der Hundesteuer

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2018

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, Hund weg gelaufen, gestorben, Tierhaltung, Tod, Hundesteuermarken, Hundesteuer, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020