Hundehaltung Abmeldung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Online-Dienst
Hundesteuer – Abmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 4 - Finanzen
Beschreibung
Finanzen, Kasse, Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Gotto (Steuern und Abgaben, Jagd, Fischerei)
Hausanschrift
Fax: 02653 9996-914
E-Mail: petra.gotto@vg.kaisersesch.de
Telefon Festnetz: 02653 9996-405
Frau Cindy Korthauer-Dutschke (Steuern und Abgaben, Jagd, Fischerei)
Internet
Weitere Informationen
Finanzen, Kasse, Liegenschaften
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Sachgebiet 4.1 - Finanzen
Beschreibung
- Haushalt
- Jahresabschluss
- Beteiligungen
- Finanzcontrolling
- Anlagenbuchhaltung
- Forsten
- Versicherungen
- Steuern u. Abgaben
- Jagd, Fischerei
- Zukunftsprojekte Schieferland
- Energie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Gotto (Steuern und Abgaben, Jagd, Fischerei)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02653 9996-405
E-Mail: petra.gotto@vg.kaisersesch.de
Fax: 02653 9996-914
Frau Cindy Korthauer-Dutschke (Steuern und Abgaben, Jagd, Fischerei)
Hausanschrift
Fax: 02653 9996-914
E-Mail: cindy.korthauer@vg.kaisersesch.de
Telefon Festnetz: 02653 9996-404
Internet
Weitere Informationen
- Haushalt
- Jahresabschluss
- Beteiligungen
- Finanzcontrolling
- Anlagenbuchhaltung
- Forsten
- Versicherungen
- Steuern u. Abgaben
- Jagd, Fischerei
- Zukunftsprojekte Schieferland
- Energie
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.
Formulare
Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Hinweise für Kaisersesch: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Kaisersesch
§ 24 Gemeindeordnung (GemO)
§§ 2, 5 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG)
in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde über die Erhebung der Hundesteuer
§ 24 Gemeindeordnung (GemO)
§§ 2, 5 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG)
in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde über die Erhebung der Hundesteuer
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
gefährlicher Hund, Hund weg gelaufen, gestorben, Tierhaltung, Tod, Hundesteuermarken, Hundesteuer, Hundeabmeldung