Hundehaltung Abmeldung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Idar-Oberstein: Spezielle Hinweise für Stadt Idar-Oberstein
Bitte beachten Sie die Satzung der Stadt Idar-Oberstein über die Erhebung von Hundesteuer.
Bitte beachten Sie die Satzung der Stadt Idar-Oberstein über die Erhebung von Hundesteuer.
Online-Dienst
Hundesteuer an-, um- und abmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Idar-Oberstein - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Stefani Brill (Ersthelfer)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06781 64-2203
E-Mail: stefani.brill@idar-oberstein.de
Fax: 06781 64-9509
Frau Antje Decker
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: antje.decker@idar-oberstein.de
Fax: 06781 64-9509
Telefon Festnetz: 06781 64-2202
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.
Formulare
Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Idar-Oberstein: Spezielle Hinweise für Stadt Idar-Oberstein
Das Antragsformular bekommen Sie auf der Stadtverwaltung. Die Zusendung des ausgefüllten Formulars kann per Post oder Fax erfolgen.
Sie können die Hundehaltung auch online unter folgendem Link https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.IDARO.02.01&mode=cc&cc_key=OZG_Hundesteuer abmelden.
Sie finden den Link zur Online-Abmeldung auch im nachfolgenden Bereich.
Das Antragsformular bekommen Sie auf der Stadtverwaltung. Die Zusendung des ausgefüllten Formulars kann per Post oder Fax erfolgen.
Sie können die Hundehaltung auch online unter folgendem Link https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.IDARO.02.01&mode=cc&cc_key=OZG_Hundesteuer abmelden.
Sie finden den Link zur Online-Abmeldung auch im nachfolgenden Bereich.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
gefährlicher Hund, Hund weg gelaufen, gestorben, Tierhaltung, Tod, Hundesteuermarken, Hundesteuer, Hundeabmeldung