Hundesteuer Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

    der Hund gestorben ist.
    Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
    Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
    Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Die Abmeldung eines Hundes kann formlos oder mittels Vordruck per Post/ Fax/ Mail erfolgen.

    Bei Online Abmeldung die Steuermarke bitte per Post zusenden!!!

    Hundemarken müssen zwingend bei Abmeldung zurückgegeben werden, da andernfalls eine Markengebühr i.H.v. 10 € pro Marke fällig wird.

    Online-Dienst

    Hundesteuerabmeldung

    ID: L100039_272185194

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Ansprechpartner:    +49 261 129-2072

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Indirekte Steuern (Kämmerei und Steueramt)

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnnummer  115 zu erreichen

    Adresse

    Postanschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo - Do 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Fr 8:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Unterlagen Abmeldung:

    - Personalausweis
    - Tierärztliche Bescheinigung oder Verkaufsvertrag  (nur bei rückwirkender Abmeldung)
    - Steuermarke

    Formulare

    Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Die Abmeldung eines Hundes muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Bei Verlust der neuen Hundesteuermarke eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben!

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    gestorben, Tierhaltung, Tod, gefährlicher Hund, Hundesteuermarken, Hundeabmeldung, Hundesteuer, Hund weg gelaufen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de