Hundehaltung Abmeldung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Die Abmeldung eines Hundes kann formlos oder mittels Vordruck per Post/ Fax/ Mail erfolgen.
Bei Online Abmeldung die Steuermarke bitte per Post zusenden!!!
Hundemarken müssen zwingend bei Abmeldung zurückgegeben werden, da andernfalls eine Markengebühr i.H.v. 10 € pro Marke fällig wird.
Die Abmeldung eines Hundes kann formlos oder mittels Vordruck per Post/ Fax/ Mail erfolgen.
Bei Online Abmeldung die Steuermarke bitte per Post zusenden!!!
Hundemarken müssen zwingend bei Abmeldung zurückgegeben werden, da andernfalls eine Markengebühr i.H.v. 10 € pro Marke fällig wird.
Online-Dienst
Hundesteuerabmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Ansprechpartner: +49 261 129-2072
Ansprechpartner: +49 261 129-2072
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Indirekte Steuern (Kämmerei und Steueramt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo - Do     8:30 - 12:00 Uhr                  14:00 - 16:00 Uhr Fr                8:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Unterlagen Abmeldung:
- Personalausweis
- Tierärztliche Bescheinigung oder Verkaufsvertrag (nur bei rückwirkender Abmeldung)
- Steuermarke
Unterlagen Abmeldung:
- Personalausweis
- Tierärztliche Bescheinigung oder Verkaufsvertrag (nur bei rückwirkender Abmeldung)
- Steuermarke
Formulare
Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Hier geht es zur Online Hundesteuerabmeldung.
Hier geht es zur Online Hundesteuerabmeldung.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Die Abmeldung eines Hundes muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Die Abmeldung eines Hundes muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Bei Verlust der neuen Hundesteuermarke eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben!
Bei Verlust der neuen Hundesteuermarke eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben!
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
gefährlicher Hund, Hund weg gelaufen, gestorben, Tierhaltung, Tod, Hundesteuermarken, Hundesteuer, Hundeabmeldung