Bestattung Anmeldung

    Bestattung Durchführung

    Sie müssen sobald Sie eine Leiche auffinden oder in Ihren Beisein ein Mensch stirbt unverzüglich die Angehörigen oder die Polizei verständigen.

    Beschreibung

    Jede Leiche muss bestattet werden. Jede Person, die eine Leiche auffindet oder in deren Beisein ein Mensch stirbt, hat unverzüglich die Angehörigen oder die Polizei zu verständigen.

    Jeder erreichbare niedergelassene Arzt ist verpflichtet, die Leichenschau unverzüglich vorzunehmen sowie die Todesbescheinigung auszustellen und auszuhändigen. Dasselbe gilt für Ärzte in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen für die dort Verstorbenen. Der Verantwortliche hat die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen. Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Leichen müssen innerhalb von 10 Tagen seit dem Eintritt des Todes erdbestattet oder eingeäschert werden. Sie können erd- oder feuerbestattet werden. Für die Bestattung ist in Rheinland- Pfalz eine Bestattungsgenehmigung erforderlich, die bei einer Bestattung in Rheinland-Pfalz von der örtlichen Ordnungsbehörde des Bestattungsortes erteilt wird. Darüber hinaus ist in der Regel ein Grabantrag bei der Friedhofsverwaltung zu stellen, wenn die Grabstätte mit einem Grabmal oder anderen baulichen Anlage versehen werden soll.

    Die Pflichten nach dem Bestattungsgesetz hat der Erbe zu erfüllen. Ist dieser nicht rechtzeitig zu ermitteln oder aus anderen Gründen nicht rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, sind die folgenden Personen in dieser Reihenfolge verantwortlich, sofern sie voll geschäftsfähig sind:

    1. der Ehegatte oder Lebenspartner,
    2. die Kinder,
    3. die Eltern,
    4. der sonstige Sorgeberechtigte,
    5. die Geschwister,
    6. die Großeltern,
    7. die Enkelkinder.

    Online-Dienste

    Grabstätte - Errichtung eines Grabmals

    ID: L100039_305897896

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    Technisch erstellt am 17.12.2024

    Technisch geändert am 23.01.2025

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

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    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Urkundenanforderung durch das Bestattungsinstitut

    ID: L100039_308458922

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    Technisch erstellt am 21.01.2025

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    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich:

    • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt.
    • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
    • Für die Erteilung einer Bestattungsgenehmigung, die für eine Bestattung in Rheinland-Pflalz erforderllich ist, wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes .
    • für die Bestattung und für einen Grabantrag an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
    • für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Prüm - 3.3 Öffentliche Sicherheit u. Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Tiergartenstraße 54

    54595 Prüm

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-pruem.de

    Telefon Festnetz: 06551 943-0

    Fax: 06551 943-133

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2017

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Verbandsgemeinde Prüm - 3.2 Personenstandswesen -Standesamt -

    Adresse

    Hausanschrift

    Tiergartenstraße 54

    54595 Prüm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@vg-pruem.de

    Telefon Festnetz: 06551 943-301

    Telefon Festnetz: 06551 943-351

    Fax: 06551 943-50301

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2019

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

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    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Praxisfinder der Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.10.2021

    Technisch geändert am 24.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Liste der Bestatter auf der Seite des Bestatterverband/ Bestatter-Innung Rheinland-Pfalz

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.11.2021

    Technisch geändert am 03.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Verbandsgemeinde Prüm - 2.10 Friedhofsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Tiergartenstraße 54

    54595 Prüm

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-pruem.de

    Telefon Festnetz: 06551 943-303

    Fax: 06551 943-133

    Kontaktperson

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    Technisch erstellt am 11.01.2019

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    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    Für die Bestattung: eine Sterbeurkunde, die Todesbescheinigung, eine Bestattungsgenehmigung.

    Im Fall einer Urnenbestattung eine Bescheinigung über die zweite amtliche Leichenschau vor der Kremierung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren

    • für die Ausstellung der Sterbeurkunde,
    • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung
    • und weitere notwendig Amtshandlungen an.

    Wenn die bestattungspflichtigen Personen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften für die entstehenden Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Verletzung der Bestattungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit. Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls dazu nicht ausreicht, können die Angehörigen einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

    Bemerkungen

    Für spezielle Fragestellungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Bestattung im Einzelfall (z. B. zu den Formalitäten, Unterlagen, Bestattungsarten und der genauen Gebührenhöhe) erteilen die zuständigen Stellen weitere Auskünfte.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MSAGD am 08.07.2020

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2018

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Stichwörter

    Begräbnis, Tod, Todesfall, Beisetzung, Bestattungen, Sterben, verstorben, Bestatter, Beerdigung, Verlängerung, Grabmalantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020