Hundeangriff Meldung
Beschreibung
Bei einem Hundebeissvorfall ist zu unterscheiden, ob der Hund selbst attackiert oder ein Mensch von einem Hund gebissen wurde. In beiden Fällen ist eine Anzeige über den Hundebiss bzw.- angriff bei den zuständigen Ordnungsämtern der Geschädigten oder Polizei notwendig.
Die zuständige Stelle überprüft den betreffenden Hund, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tier zu treffen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Ordnungsämter in Ihrer Gemeinde, Kreisstadt und kreisfreien Stadt oder an die Polizei.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Leiningerland - 3.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Lieferanschrift
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Kontakt
Kontaktperson
Herr Andreas Müller
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: andreas.mueller@vg-l.de
Telefon Festnetz: 06359 8001-4102
Fax: 06359 8001-8001
Herr Torsten Bachmann
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06359 8001-4101
Fax: 06359 8001-8001
E-Mail: torsten.bachmann@vg-l.de
Frau Claudia Bahrdt
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06359 8001-8001
Telefon Festnetz: 06359 8001-0
E-Mail: claudia.bahrdt@vg-l.de
Herr Tobias Spangenmacher
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06359 8001-4051
Fax: 06359 8001-8001
E-Mail: tobias.spangenmacher@vg-l.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Anruf bei der Leitstelle des Kommunalen Vollzugsdienst des Ordnungsamtes
- Meldung, wo und wann der Angriff des Hundes gesehen wurde
- Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls vorhanden/bekannt)
- Hinweis zum Tathergang und zu möglichen Zeugen machen
- Sofern das Ordnungsamt nicht erreichbar ist,ist die Polizei informieren
Bearbeitungsdauer
Sofort
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hundebiss, Hundeangriff, Angriff durch Hund, Biss, Anspringen