Kirchenaustritt Erklärung
Einen Kirchenaustritte müssen Sie bei der zuständigen Stelle vornehmen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beurkunden.
Online-Dienst
Terminanfrage Kirchenaustritt
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Der Kirchenaustritt erfolgt bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.
Zuständigkeit
Beim Kirchenaustritt liegt die Zuständigkeit bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Mainz - Standesamt
Beschreibung
Das Standesamt Mainz ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet.
Urkundenanforderung
Unter Downloads/Links finden Sie unser Bestell- und Bezahlsystem für Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister.
Alternativ können Sie Urkunden schriftlich oder per Telefax unter Beifügung einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses beantragen. Die Urkunde wird dann per Nachnahme übersandt. Sie zahlen die Gebühr zuzüglich einer Postgebühr beim Zusteller.
Die Bestelladresse lautet:
Standesamt Mainz, Kaiserstraße 3-5, 55116 Mainz
Per Fax: +49 6131 12-2032
Kirchenaustritt
Zurzeit können Kirchenaustrittserklärungen nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Melden Sie unter folgendem Link Ihren beabsichtigten Kirchenaustritt an:
Online-Voranmeldung Kirchenaustritt
Alternativ können Sie die Erklärung dem Standesamt gegenüber auch schriftlich einreichen. Eine schriftliche Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein z.B. durch einen Notar.
Empfehlung zum Tragen von Masken
In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards.
Dennoch bleibt es allen Bürgern freigestellt, eine Maske zu tragen. Darüber hinaus sind die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3620
55026 Mainz
Öffnungszeiten
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet. Urkundenstelle, Kirchenaustritte: Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Geburtsbeurkundungen: Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Sterbefallbeurkundungen: Montag:      08.30 bis 12.00 Uhr Dienstag:    08.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch:    10.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag:  08.30 bis 12.00 Uhr Freitag:     08.30 bis 12.00 Uhr Eheanmeldungen, Sonderfälle, z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen: Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Rentenrechtliche Angelegenheiten : Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: standesamt@stadt.mainz.de
E-Mail: geburten@stadt.mainz.de
E-Mail: sterbefall@stadt.mainz.de
E-Mail: archiv.standesamt@stadt.mainz.de
E-Mail: personenstand@stadt.mainz.de
Telefon Festnetz: 06131 122224
Telefon Festnetz: 06131 122883
Fax: 06131 122032
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist.
Zudem können Sie Angaben zum Taufort machen. Diese Angaben sind jedoch freiwillig.
Voraussetzungen
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft können Sie erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann Ihr gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für Sie zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Kirchenaustrittserklärung müssen Sie persönlich vor der zuständigen Stelle abgeben. Die daraus reslutierende melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt der Arbeitgeber automatisiert durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind. Eine Vorsprache Ihrerseits beim Finanzamt ist daher nicht erforderlich.
Fristen
Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche Erklärung der zuständigen Stelle zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Kosten
Gebühr für den Kirchenaustritt: Gebühr 30.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz am 18.01.2024
Stichwörter
Weltanschauungsgesellschaft, Religionsgemeinschaft, Konfession wechseln, Kirche austreten