Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenaustritt Erklärung

    Einen Kirchenaustritte müssen Sie bei der zuständigen Stelle vornehmen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beurkunden.

    Hinweise für Mainz: Kirchenaustritt (IES:Mainz)

    Online-Dienst

    Terminanfrage Kirchenaustritt

    ID: L100039_253415521

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2022 (von: Webservice, Stadt Mainz)

    Technisch geändert am 18.12.2023 (von: Webservice, Stadt Mainz)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Der Kirchenaustritt erfolgt bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.

    Zuständigkeit

    Beim Kirchenaustritt liegt die Zuständigkeit bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Mainz - Standesamt

    Beschreibung

    Das Standesamt Mainz ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet.

    Urkundenanforderung

    Unter Downloads/Links finden Sie unser Bestell- und Bezahlsystem für Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister.

    Alternativ können Sie Urkunden schriftlich oder per Telefax unter Beifügung einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses beantragen. Die Urkunde wird dann per Nachnahme übersandt. Sie zahlen die Gebühr zuzüglich einer Postgebühr beim Zusteller.

    Die Bestelladresse lautet:

    Standesamt Mainz, Kaiserstraße 3-5, 55116 Mainz

    Per Fax: +49 6131 12-2032

    Kirchenaustritt

    Zurzeit können Kirchenaustrittserklärungen nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

    Melden Sie unter folgendem Link Ihren beabsichtigten Kirchenaustritt an:

    Online-Voranmeldung Kirchenaustritt

    Alternativ können Sie die Erklärung dem Standesamt gegenüber auch schriftlich einreichen. Eine schriftliche Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein z.B. durch einen Notar.

    Empfehlung zum Tragen von Masken

    In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards.
    Dennoch bleibt es allen Bürgern freigestellt, eine Maske zu tragen. Darüber hinaus sind die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 3-5

    55116 Mainz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 3620

    55026 Mainz

    Öffnungszeiten

    Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet. Urkundenstelle, Kirchenaustritte: Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Geburtsbeurkundungen: Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Sterbefallbeurkundungen: Montag:      08.30 bis 12.00 Uhr Dienstag:    08.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch:    10.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag:  08.30 bis 12.00 Uhr Freitag:     08.30 bis 12.00 Uhr Eheanmeldungen, Sonderfälle, z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen: Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Rentenrechtliche Angelegenheiten : Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@stadt.mainz.de

    E-Mail: geburten@stadt.mainz.de

    E-Mail: sterbefall@stadt.mainz.de

    E-Mail: archiv.standesamt@stadt.mainz.de

    E-Mail: personenstand@stadt.mainz.de

    Telefon Festnetz: 06131 122224

    Telefon Festnetz: 06131 122883

    Fax: 06131 122032

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2022 (von: Schaube, Detlef)

    Technisch geändert am 28.09.2024 (von: Webservice, Stadt Mainz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist.

    Zudem können Sie Angaben zum Taufort machen. Diese Angaben sind jedoch freiwillig.

    Voraussetzungen

    Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft können Sie erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann Ihr gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für Sie zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Kirchenaustrittserklärung müssen Sie persönlich vor der zuständigen Stelle abgeben. Die daraus reslutierende melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt der Arbeitgeber automatisiert durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern  gespeichert sind. Eine Vorsprache Ihrerseits beim Finanzamt ist daher nicht erforderlich.

    Fristen

    Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche Erklärung der zuständigen Stelle zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

    Kosten

    Gebühr für den Kirchenaustritt: Gebühr 30.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz am 18.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2018 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 23.01.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Weltanschauungsgesellschaft, Religionsgemeinschaft, Konfession wechseln, Kirche austreten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)