Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Beschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Hinweise für Koblenz: Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
Ansprechpartner: +49 261 129-4404
Wenn Sie in Koblenz mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können Sie Ihren Führerschein bis zum 31.12.2020 auch beim Bürgeramt umtauschen.
Folgende Umtauschanträge können nicht beim Bürgeramt sondern nur von der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden:
- Umtausch in EU-Kartenführerschein i.V.m Verlängerung LKW-Führerschein
Ab dem 01.01.2021 wird der Bereich des Führerscheinwesens ausschließlich beim Ordnungsamt - Fahrerlaubnisbehörde- bearbeitet.
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Führerscheinstelle (Ordnungsamt)
Beschreibung
Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen
Terminvereinbarung mit der Führerscheinstelle über: https://termine-reservieren.de/termine/koblenz/select2?md=7
Adresse
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Postanschrift
Blücherstraße 40
56073 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8:00 -12:00 Uhr Mi 8:00 -12:30 Uhr 13:30 - 16:30 Uhr Derzeit nur mit Terminvereinbarung! Aufgrund des hohen Anrufaufkommens wird aus organisatorischen Gründen auch um Kontaktaufnahme per Mail und Hinterlassen einer Rückrufnummer zur Terminvergabe unter fahrerlaubnisbehoerde@stadt.koblenz.de gebeten.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 261 129-4404
Fax: +49 261 129-4405
Internet
Weitere Informationen
Zahlungsmittel:
Eventuell anfallende Gebühren können entweder in bar, mit EC-Karte (mit PIN) oder mit Kreditkarte direkt beim Sachbearbeiter gezahlt werden.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Führerschein
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Kosten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.08.2023
Stichwörter
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