Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

    Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

    Beschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

    Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Koblenz: Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Ansprechpartner:    +49 261 129-4404

    Wenn Sie in Koblenz mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können Sie Ihren Führerschein bis zum 31.12.2020 auch beim Bürgeramt umtauschen.

    Folgende Umtauschanträge können nicht beim Bürgeramt sondern nur von der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden: 

    • Umtausch in EU-Kartenführerschein i.V.m Verlängerung LKW-Führerschein

    Ab dem 01.01.2021 wird der Bereich des Führerscheinwesens ausschließlich beim Ordnungsamt - Fahrerlaubnisbehörde- bearbeitet.

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Führerscheinstelle (Ordnungsamt)

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen

    Terminvereinbarung mit der Führerscheinstelle über: https://termine-reservieren.de/termine/koblenz/select2?md=7

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Postanschrift

    Blücherstraße 40

    56073 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr 8:00 -12:00 Uhr Mi 8:00 -12:30 Uhr 13:30 - 16:30 Uhr Derzeit nur mit Terminvereinbarung! Aufgrund des hohen Anrufaufkommens wird aus organisatorischen Gründen auch um Kontaktaufnahme per Mail und Hinterlassen einer Rückrufnummer zur Terminvergabe unter fahrerlaubnisbehoerde@stadt.koblenz.de gebeten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 129-4404

    Fax: +49 261 129-4405

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@stadt.koblenz.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Zahlungsmittel:

    Eventuell anfallende Gebühren können entweder in bar, mit EC-Karte (mit PIN) oder mit Kreditkarte direkt beim Sachbearbeiter gezahlt werden.

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    • Führerschein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
    • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 30.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Stichwörter

    neuer Führerschein, Ausstellung, Beantragung neuer Führerschein, Führerschein abgelaufen, Führerschein, Befristet, Führerscheindokument, ungültig, Ablauf, Gültigkeit, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de