Betreuungsverein Anerkennung beantragen
Sie wollen einen Betreuungsverein betreiben? Dann müssen Sie diesen anerkennen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Betreuungsverein betreiben wollen, dessen Mitarbeiter Menschen aufgrund gerichtlicher Anordnung betreuen und rechtlich vertreten, benötigen dieser Verein eine staatliche Anerkennung.
Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er
- eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese im Rahmen ihrer Tätigkeit anderen zufügen könnten, angemessen versichern wird,
- sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht, diese in ihre Aufgaben einführt, sie fortbildet und sie sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben berät und unterstützt,
- planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert und
- einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht.
Darüber hinaus muss der Verein von Personen geleitet werden, die nach ihrer Persönlichkeit, Ausbildung oder Berufserfahrung hierzu geeignet sind, und die in keinem Abhängigkeitsverhältnis und in keiner anderen engen Beziehung zu einer Einrichtung stehen, in der durch den Verein oder Mitglieder des Vereins betreute Menschen untergebracht sind.
Die Anerkennung gilt für das jeweilige Land; sie kann auf einzelne Landesteile beschränkt werden. Sie ist widerruflich und kann unter Auflagen erteilt werden.
Zuständigkeit
An das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als überörtliche Betreuungsbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 3 - Ernährung, Gesundheit, Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Raphael Schug
Internet
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Aktuelles
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bildet zusammen mit seinen regionalen Dienstorten in Landau, Koblenz, Mainz und Trier die Landessozialverwaltung in Rheinland-Pfalz. Durch die Bündelung aller Aufgaben des sozialen Leistungsbereiches in der Trägerschaft des Landes steht den am sozialen Geschehen Beteiligten eine kompetente Verwaltungsorganisation zur Verfügung.
Beschreibung
Aufgaben des Landesamtes:
Im Geschäftsbereich des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung werden vielfältige Aufgaben im Rahmen des Verwaltungsvollzugs wahrgenommen. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
Qualitätssicherung im sozialen Bereich
- Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen durch Programme des Landes und des Europäischen Sozialfonds
- Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) für Einrichtungen der Altenhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Vergütungsangelegenheiten/-verhandlungen ; Geschäftsstelle der Vergütungskommissionen - Verhandlungen zur Festsetzung neuer Vergütungssätze für Einrichtungen –
- Investive Förderung und Finanzierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Bußgeldverfahren nach dem Sozialgesetzbuch - Viertes und Elftes Buch - (SGB IV / XI); Festsetzung und Eintreibung von Bußgeldern nach dem Pflegeversicherungsrecht
- Maßnahmen nach dem Maßregelvollzugsgesetz; Aufsicht über die Maßregelvollzugseinrichtungen in Rheinland-Pfalz und Vergütung der Einzelfallleistungen
- Grundsatzangelegenheiten Tarifregister und Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG)
Kinder, Jugend und Familie
- Anregung, Förderung im Bereich der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des Jugendschutzes, der Erziehung in der Familie und des Pflegekinder- und Adoptionswesens; Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe
- Psychologisches Beratungswesen, Unterstützung und Beratung der Jugend- und Sozialämter sowie der Träger der freien Wohlfahrtspflege
- Überörtlicher Träger der Jugendhilfe; Beratung der Jugendämter und anteilige Kostenerstattung bei Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige sowie Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder, Heimaufsicht nach Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII)
- Stiftung "Familie in Not - Rheinland-Pfalz" und Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"; Bewilligung von Hilfen
- Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum; Berufspraktikum für Sozialarbeiter/-pädagogen, staatliche Anerkennung von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen
- Kindertagesstättenaufsicht;
- Umsetzung des Bundesprogramms Kinderbetreuungsausbau in Rheinland-Pfalz
- Aufgaben nach dem Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit Rheinland-Pfalz (LKindSchuG)
- Projekt "Netzwerk Familienbildung"
- Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen
- Elterninitiative gegen Rechts - Hilfen für Eltern von rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen
- Programm "(R)AUSwege aus dem Extremismus" - Beratung und Hilfen für Aussteigewillige in Rheinland-Pfalz
- Prävention der Glücksspielsucht und Hilfeangebote für glücksspielsüchtige Menschen und deren Angehörigen in Rheinland-Pfalz
- Landesstelle unbegleitete minderjährige Ausländer
- Verbraucherinsolvenzverfahren - Anerkennung und Förderung von Beratungsstellen
Gesundheit und Pharmazie
- Öffentliches Gesundheitswesen; Fachaufsicht über die Gesundheitsämter
- Beruferecht der akademischen und nichtakademischen Heilberufe: Ausbildungs- und Prüfungswesen sowie Weiterbildung in Gesundheitsfachberufe und nach dem Psychotherapeutengesetz, Überprüfung ausländischer Berufsqualifikationen, Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen an Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- Landesprüfungsamt; Organisation und Durchführung der Prüfungen für Studierende der Medizin, der Pharmazie, der Psychotherapie und Zahnheilkunde sowie Anerkennung von Studienleistungen
- Aufsicht über die Bezirksärztekammern einschließlich Versorgungseinrichtungen; Fachaufsicht über die Versicherungsämter bei den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten sowie Aufsichtsfunktionen über landesunmittelbare soziale Versicherungsträger und die Unfallkasse Rheinland-Pfalz
- Medizinische Begutachtung als Grundlage für staatliche Hilfen
- Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle
- Überwachung des Arzneimittelverkehrs und der Tierarzneimittel und des Verkehrs mit nicht aktiven Medizinprodukten, Apothekenüberwachung
- Erteilung von Zertifikaten für den Export von Arzneimitteln in das Ausland oder für die Registrierung von Arzneimitteln im Ausland
Soziales
- Überörtlicher Träger der Sozialhilfe; Gewährung von Hilfen in besonderen Lebenslagen - insbesondere Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege - an behinderte Menschen in Heimen, Gewährung von Hilfen in Einrichtungen an Personen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
- Überörtliche Betreuungsbehörde; Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten (LAG BtG); Einzelfallförderung im Bereich des betreuten Wohnens
- Integrationsamt; begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben, Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen einschließlich Fragen der Rehabilitation sowie die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
- Institutionelle Förderung der Integrationsfachdienste
- Clearingstellen für suchtkranke Menschen
Soziales Entschädigungsrecht und Feststellungsverfahren nach dem SGB IX
- Gewährung der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden an Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz und Versorgungsberechtigte nach den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für entsprechend anwendbar erklären, insbesondere nach dem Opferentschädigungsgesetz (Verbrechensopfer) und dem Infektionsschutzgesetz (Impfgeschädigte)
- Feststellung einer Behinderung, ihres Grades, weiterer gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und die Ausstellung der entsprechenden Nachweise im Rahmen des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX)
Weitere Aufgaben:
Der Landesprüfdienst der Kranken- und Pflegeversicherung Rheinland-Pfalz und der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind dem Landesamt organisatorisch zugeordnet.
Das Landesamt hat die vier Dienstorte Mainz, Koblenz, Landau und Trier. Dort werden die verschiedenen Aufgaben des Landesamtes bürgernah in der jeweiligen Region wahrgenommen. Dienstsitz des Landesamtes ist Mainz. Dem Landesamt nachgeordnet sind die drei Landesschulen für Sinnesbehinderte.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kreisverwaltung Kusel - Referat 33 - Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Raphael Schug
Internet
erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Vereinssatzung,
- Versicherungsnachweis,
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung,
- Nachweis über Anzahl, Ausbildung und Berufsweg oder sonstige Befähigungen der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch JM am 17.05.2018
Stichwörter
Vormund, Amtsbetreuung, Amtsbetreuer