Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus und beziehen keine andere Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienst
Meldebehörde - Abmeldung (mit Ausfüllhilfe) (DIN A4)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste und soziale Einrichtungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Online Formular für die Abmeldung einer Haupt- / Nebenwohnung
Stadt Bad Dürkheim - Sachgebiet 3.2 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Montag und Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr * Montag zuätzlich 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr * Dienstag 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr * Mittwoch 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr * Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Olivia Mattioli
Hausanschrift
Fax: 06322 935-1099
Telefon Festnetz: 06322 935-3201
E-Mail: olivia.mattioli@bad-duerkheim.de
Frau Anke Brodbeck
Frau Ulrike Bühler
Frau Marion Müller
Hausanschrift
Fax: 06322 935-1099
Telefon Festnetz: 06322 935-0
E-Mail: stadtverwaltung@bad-duerkheim.de
Frau Ina Palnik
Frau Christine Reisewitz
Internet
erforderliche Unterlagen
- vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)
Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnung