Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus und beziehen keine andere Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienst
Meldebehörde - Abmeldung (mit Ausfüllhilfe) (DIN A4)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste und soziale Einrichtungen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marion Müller
Besucheranschrift
E-Mail: Marion.Mueller@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Fax: 06322 935-1099
Frau Carina Var
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-1099
Telefon Festnetz: 06322 935-0
E-Mail: Carina.Var@bad-duerkheim.de
Frau Christine Reisewitz
Besucheranschrift
E-Mail: buergerbuero@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Fax: 06322 935-1099
Frau Ulrike Bühler
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Fax: 06322 935-1099
E-Mail: Ulrike.Buehler@bad-duerkheim.de
Internet
Stadt Bad Dürkheim - Sachgebiet 3.2 - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag und Freitag         8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag zuätzlich            14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Dienstag                             8.00 Uhr bis 14.00 Uhr Mittwoch                            7.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich   14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Carina Var
Besucheranschrift
E-Mail: Carina.Var@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Fax: 06322 935-1099
Frau Christine Reisewitz
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-1099
E-Mail: buergerbuero@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Frau Marion Müller
Besucheranschrift
E-Mail: Marion.Mueller@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Fax: 06322 935-1099
Frau Ulrike Bühler
Besucheranschrift
E-Mail: Ulrike.Buehler@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Fax: 06322 935-1099
Internet
erforderliche Unterlagen
- vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)
Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
Zusammen ziehen, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz