Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus und beziehen keine andere Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Südeifel - 4.1 Sachgebiet Service-Zentrum, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katja Schwickerath
Postanschrift
Pestalozzistraße 7
54673 Neuerburg
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12252
Fax: +49 6564 69-11260
Frau Dagmar Lübeck
Postanschrift
Prümzurlayer Straße 2
54666 Irrel
Fax: +49 6525 79-21260
Telefon Festnetz: +49 6525 79-22254
E-Mail: luebeck.dagmar@vg-suedeifel.de
Frau Daniela Maas
Postanschrift
Prümzurlayer Straße 2
54666 Irrel
Fax: +49 6525 79-21260
Telefon Festnetz: +49 6525 79-21252
E-Mail: maas.daniela@vg-suedeifel.de
Frau Monika Paltzer
Postanschrift
Pestalozzistraße 7
54673 Neuerburg
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12251
Fax: +49 6564 69-11260
E-Mail: paltzer.monika@vg-suedeifel.de
Frau Antonia Prinz
Postanschrift
Gaytalstraße 43
54675 Körperich
Telefon Festnetz: +49 6564 69-22256
Fax: +49 6564 69-11260
E-Mail: prinz.antonia@vg-suedeifel.de
Herr André Zimmer
Postanschrift
Prümzurlayer Straße 2
54666 Irrel
Fax: +49 6525 79-21260
Telefon Festnetz: +49 6525 79-22252
E-Mail: zimmer.andre@vg-suedeifel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)
Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.11.2015
Stichwörter
Zusammen ziehen, Nebenwohnsitz, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz