Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung

    Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus und beziehen keine andere Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Hinweise für Trier: Wohnsitz Abmeldung der Nebenwohnung

    Abmeldung

    • kann formlos schriftlich oder Online erfolgen
    • zusätzlich steht unter www.trier.de das Formular Nebenwohnung Abmeldung bereit
      • dieses kann ausgefüllt und mit ggfs. entsprechenden Unterlagen an das Bürgeamt gesendet werden

    Online-Dienst

    Abmeldung einer Nebenwohnung

    ID: L100039_245444365

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Hinweise für Trier: Wohnsitz Abmeldung der Nebenwohnung

    • zuständig ist die Meldebehörde am Hauptwohnsitz
    • die Abmeldung bei der Meldebehörde am Nebenwohnsitz ist nicht möglich, es sei denn dort ist zugleich auch der Hauptwohnsitz

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Postfachadresse

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: buergeramt@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36, Bürgeramt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)

    Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Hinweise für Trier: Wohnsitz Abmeldung der Nebenwohnung

    • die Abmeldung ist frühestens eine Woche im Voraus möglich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Trier: Wohnsitz Abmeldung der Nebenwohnung

    • Abmeldebescheinigung wird bei schriftlicher oder online-Abmeldung nur auf Wunsch per Post gesendet
    • bei einer in Zukunft gerichteten Abmeldung erfolgt der Versand der Abmeldebestätigung frühestens am Tag des tatsächlichen Auszuges

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Stichwörter

    Zusammen ziehen, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de