Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus und beziehen keine andere Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Hinweise für Trier: Wohnsitz Abmeldung der Nebenwohnung
Abmeldung
- kann formlos schriftlich oder Online erfolgen
- zusätzlich steht unter www.trier.de das Formular Nebenwohnung Abmeldung bereit
- dieses kann ausgefüllt und mit ggfs. entsprechenden Unterlagen an das Bürgeamt gesendet werden
Online-Dienst
Abmeldung einer Nebenwohnung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Hinweise für Trier: Wohnsitz Abmeldung der Nebenwohnung
- zuständig ist die Meldebehörde am Hauptwohnsitz
- die Abmeldung bei der Meldebehörde am Nebenwohnsitz ist nicht möglich, es sei denn dort ist zugleich auch der Hauptwohnsitz
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3470
54224 Trier
Kontakt
Internet
Stichwörter
36, Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
- vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)
Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Hinweise für Trier: Wohnsitz Abmeldung der Nebenwohnung
- die Abmeldung ist frühestens eine Woche im Voraus möglich
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Trier: Wohnsitz Abmeldung der Nebenwohnung
- Abmeldebescheinigung wird bei schriftlicher oder online-Abmeldung nur auf Wunsch per Post gesendet
- bei einer in Zukunft gerichteten Abmeldung erfolgt der Versand der Abmeldebestätigung frühestens am Tag des tatsächlichen Auszuges
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.11.2015
Stichwörter
Zusammen ziehen, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung