Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung

    Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus und beziehen keine andere Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Online-Dienst

    Terminvergabe

    ID: L100039_302276609

    Beschreibung

    Möglichkeit zur einfachen Terminvereinbarung mit unseren Bürgerbüros und dem Standesamt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2024

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Loreley

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Loreley gehört zum Landkreis Rhein-Lahn-Kreis und umfasst die Städte Braubach, Kaub und Sankt Goarshausen sowie die Ortsgemeinden Auel, Bornich, Dachsenhausen, Dahlheim, Dörscheid, Filsen, Kamp-Bornhofen, Kestert, Lierschied, Lykershausen, Nochern, Osterspai, Patersberg, Prath, Reichenberg, Reitzenhain, Sauerthal, Weisel und Weyer.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Friedrichstraße 12

    56338 Braubach

    Besucheranschrift

    Dolkstraße 3

    56346 Sankt Goarshausen

    Besucheranschrift

    Dolkstraße 19

    56346 Sankt Goarshausen

    Standesamt

    Öffnungszeiten

    Montag   08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag und Mittwoch ist für die Zeit von 13.30 - 16.00 Uhr eine Terminvereinbarung möglich.  Donnerstag   08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@vg-loreley.de

    Telefon Festnetz: 06771 919-0

    Fax: 06771 919-135

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2022

    Technisch geändert am 29.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)

    Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 11.05.2018

    Technisch geändert am 08.01.2025

    Stichwörter

    Zusammen ziehen, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020