Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung

    Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus und beziehen keine andere Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Nach den neuesten Gesetzesänderungen darf die Abmeldung der Nebenwohnung wieder offiziell bei der Meldebehörde der Nebenwohnung erfolgen.

    Sie darf aber auch weiterhin bei der Meldebehörde der zukünftigen Alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung erfolgen.Beispiel: eine Nebenwohnung in Koblenz darf wieder bei der Meldebehörde Koblenz abgemeldet werden.

    Nach den neuesten Gesetzesänderungen darf die Abmeldung der Nebenwohnung wieder offiziell bei der Meldebehörde der Nebenwohnung erfolgen.

    Sie darf aber auch weiterhin bei der Meldebehörde der zukünftigen Alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung erfolgen.Beispiel: eine Nebenwohnung in Koblenz darf wieder bei der Meldebehörde Koblenz abgemeldet werden.

    Online-Dienst

    Wohnsitz Abmeldung

    ID: L100039_288474616

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2024 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Technisch geändert am 27.09.2024 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Die Abmeldung der Nebenwohnung kann bei der Nebenwohnsitzgemeinde oder auch bei der Gemeinde, wo der Hauptwohnsitz liegt, erfolgen. 

    Die Abmeldung der Nebenwohnung kann bei der Nebenwohnsitzgemeinde oder auch bei der Gemeinde, wo der Hauptwohnsitz liegt, erfolgen. 

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Terminvereinbarungen sind grundsätzlich für die folgenden Zeiten möglich: Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr --- Mi. --- 13:00 - 17:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr --- Fr. 08:00 - 12:30 Uhr --- Abweichende Öffnungszeiten: Vom 24.12.2024 bis zum 01.01.2025 bleibt die Verwaltung geschlossen . Ansonsten sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten wie gewohnt für Sie da. Hinweis: Bitte vereinbaren Sie online einen Termin ! Eine telefonische Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich. Derzeit wird das Bürgeramt umgebaut. Der  Eingang des Bürgeramtes befindet sich am Willi-Hörter-Platz 1 (Haupteingang Rathausgebäude I). Der barrierefrei Zugang ist über den Innenhof möglich.  Sie erreichen uns   telefonisch montags bis freitags von 8:00-18:00 (129 7000 oder 115). Weitere Informationen - auch zu unserer Servicestelle (Vorsprache ohne Termin für ein eingeschränktes Aufgabenspektrum möglich)- finden sie  hier . Viele Dienstleistungen können auch schriftlich oder online erledigt werden. Bitte informieren Sie sich auf dieser Homepage (Online-Dienste). 

    Kontakt

    E-Mail: buergeramt@stadt.koblenz.de

    Telefon Festnetz: +49 261 129-7000

    Fax: +49 261 129-7200

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: RP-SC-Import)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)

    Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 11.05.2018 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Zusammen ziehen, Zweitwohnung, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)