Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus und beziehen keine andere Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Hinweise für Koblenz: Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
Nach den neuesten Gesetzesänderungen darf die Abmeldung der Nebenwohnung wieder offiziell bei der Meldebehörde der Nebenwohnung erfolgen.
Sie darf aber auch weiterhin bei der Meldebehörde der zukünftigen Alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung erfolgen.Beispiel: eine Nebenwohnung in Koblenz darf wieder bei der Meldebehörde Koblenz abgemeldet werden.Online-Dienst
Online-Abmeldung (Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Hinweise für Koblenz: Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
Die Abmeldung der Nebenwohnung kann bei der Nebenwohnsitzgemeinde oder auch bei der Gemeinde, wo der Hauptwohnsitz liegt, erfolgen.
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)
Beschreibung
Die nächste Bushaltestelle ist die Haltestelle Zentralplatz.
Gebührenpflichtige Parkplätze finden Sie in unmittelbarer Nähe im Parkhaus Forum Mittelrhein und im Parkhaus des Schängel-Centers.
Die Mitnahme von Hunden und anderen (Haus-)Tieren in die Räume des Bürgeramtes und der Servicestelle ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Blindenführhunde.
Zahlungsmittel im Bürgeramt:
Vorzugsweise bargeldlos mit Karte, aber auch bar.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Abweichende Öffnungszeiten: Am 27.06.2024 findet der Betriebsausflug des Bürger- und Standesamtes statt. Das Bürgeramt und die Servicestelle bleiben an diesem Tag geschlossen. Terminvereinbarungen sind grundsätzlich für die folgenden Zeiten möglich: Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr --- Mi. --- 13:00 - 17:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr ---
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)
Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnung